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In der Begründung der Bundesrat Drucksache (Auszüge befinden sich ab Seite 46 ff. in der Broschüre des BMAS) zur Arbeitsstättenverordnung ist u. a. folgendes nachzulesen:"...Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
sind von der Unternehmerin/vom Unternehmer bestellte Personen, die sie/ihn bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Ihnen kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
Gemäß der Begriffsdefinition unter § 2 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Nach § 2 Absatz 2 gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch: 1. Orte auf dem Gelände ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt auf seiner Internetseite Karten bereit, die darstellen, wie Radon in Deutschland räumlich verteilt ist. Aussagen zu einzelnen Grundstücken oder Häusern lassen sich aus den Karten jedoch nicht ableiten. Die Radonkonzentration in Innenräumen hängt neben der Radonkonzentration im Boden auch stark von der Bauweise des jeweiligen Gebäudes, den Gebäudeeigenschafte ...
Stand: 21.12.2020
Dialog: 43390
zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Da es sich bei der Fragestellung um einen speziellen Einzelfall handelt, empfiehlt es sich, den Sachverhalt vor Ort mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft, dem Inklusionsamt bzw. den örtlich zuständigen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 19015
Arbeit tätig sind.Arbeitsstätten sind:1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3. Orte auf Baustellen,sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.Jeder Arbeitgeber hat für seine Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 3 ArbStättV durchzuführen.Bei der Beurteilung ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Seit etwa 30 Jahren wird die Radonkonzentration in der Bodenluft deutschlandweit systematisch gemessen und kartiert. Im Laufe der Jahre wurde an insgesamt mehr als 4.500 Messorten in Deutschland die Radonkonzentration in der Bodenluft analysiert. Rund 900 Messpunkte lagen dabei in Nordrhein-Westfalen und geben eine grobe Orientierungshilfe dafür, wie viel Radon wo im Boden vorkommt. Das Bundesamt ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43387
Nach dem Ziel bzw. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient die Verordnung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden …. die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind und andere Orte in Gebäuden …… zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV definiert in § 2 Arbeitsstätten als"(1) Arbeitsstätten sind:Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,Orte auf Baustellen,sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch: Orte auf dem Gelände eines Betriebes ...
Stand: 28.05.2025
Dialog: 15836
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564
Rettungsdienst überlässt oder ob eigene Rettungstransportkapazitäten erforderlich sind. (2) In Betrieben, in denen der öffentliche Rettungsdienst seine Aufgabe am Ort des Geschehens durchführen kann, sind keine weiteren Transportmittel bereit zu stellen. Sofern dieser Ort mit Krankentragen nicht zugänglich ist, müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geeignete Transportmittel, z. B. Rettungstücher ...
Stand: 09.08.2017
Dialog: 29971
Rettungstransportkapazitäten erforderlich sind. (2) In Betrieben, in denen der öffentliche Rettungsdienst seine Aufgabe am Ort des Geschehens durchführen kann, sind keine weiteren Transportmittel bereit zu stellen. Sofern dieser Ort mit Krankentragen nicht zugänglich ist, müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geeignete Transportmittel, z. B. Rettungstücher, Kranken-transport-Hängematten oder Schleifkörbe ...
Stand: 13.12.2018
Dialog: 3843
- ArbSchG beide Arbeitgeber zur Zusammenarbeit.Konkret müssen beide Arbeitgeber die Situation im Rahmen der jeweils zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§§ 5 und 6 ArbSchG) berücksichtigen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung könnte sein, dass beide Arbeitgeber die Unterweisung abstimmen, so dass der Auftragnehmer den arbeitsspezifischen Teil übernimmt und der Auftraggeber auf die spezifischen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 17471
Gefährdungsbeurteilung wird meist individuell entwickelt, da die einzelnen Rahmenbedingungen verschieden sind. Wir empfehlen, sich ggf. vor Ort von einem Fachmann beraten zu lassen. Auch weisen wir daraufhin, dass die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber liegt. Die Betriebsärztin kann, wie auch die Sicherheitsfachkraft, dabei beratend tätig werden. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (mehr als 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit, jede Tätigkeit an Sonn- oder Feiertagen). ...Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzub ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
Gefährdungsbeurteilung als auch die Dokumentation der die örtlichen Bedingungen berücksichtigenden ergänzenden Gefährdungsbeurteilung vor Ort, z. B. auf der Baustelle, vorzuhalten."Hinweise:Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz - Ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen." und auf dem Portal "Gefährdungsbeurteilung" der BAuA. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Arbeitgeber unter § 6 Absatz 12:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1.Bezeichnung des Gefahrstoffs,2.Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gef ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 15613
der öffentliche Rettungsdienst seine Aufgabe am Ort des Geschehens durchführen kann, sind keine weiteren Transportmittel bereit zu stellen. Sofern dieser Ort mit Krankentragen nicht zugänglich ist, müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geeignete Transportmittel, z. B. Rettungstücher, Krankentransport-Hängematten oder Schleifkörbe, vorgehalten werden. In der DGUV Information 204-022 (bisher: BGI/GUV-I ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 22637
Ihre Beschreibung des Arbeitsplatzes lässt es durchaus plausibel erscheinen, dass eine freie Lüftung über geöffnete Fenster nicht zumutbar ist. In diesem Fall wäre tatsächlich die Lüftung über eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) erforderlich. Letztlich kann die Frage jedoch nur vor Ort geklärt werden.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3641