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Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Geräteart, Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Gefahr festlegen. Hierbei sollte er sich von einer Elektrofachkraft beraten lassen. Verbindliche Vorgaben für Prüfintervalle bestehen nicht.Im § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 -Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
Anlagen und Betriebsmittel" enthält auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Forderung, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen hat und dabei Gefährdungen ganzheitlich beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen für die sichere Verwendung der Arbeitsmittel ableiten muss.Eine gute Hilfe erhalten Sie in der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 44134
Technische Regeln und Normen sind nur dann rechtsverbindlich anzuwenden, wenn dieses in einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) gefordert wird oder für die Mitgliedsbetriebe in der Unfallverhütungsvorschrift einer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse ausdrücklich festgelegt ist.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt und die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Gemäß § 3 (3) BetrSichV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Somit ist der Betreiber einer elektrischen Anlage gefordert, unter Berücksichtigung der in seinem Unternehmen ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
eine Instandsetzung, die die Sicherheit des Arbeitsmittels berührt, ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme durchzuführen. Als Beispiele für erforderliche Prüfungen nach Instandsetzungsarbeiten werden der Austausch von Steuerungselementen, Schutzeinrichtungen oder einer elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen Netzanschlussleitung genannt (TRBS 1201). Unabhängig davon empfielht es sich, in jedem Fall immer ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
die Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchführt.Wer durch eine in § 22 Abs. 1 BetrSichV bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 ArbSchG strafbar.Nach § 9 (Ordnungswidrigkeiten) der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" handelt ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 4296
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen (siehe auch § 14 BetrSichV "Prüfung von Arbeitsmitteln).Beim Festlegen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
Nach Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A 1.7 "Türen und Tore" gilt:(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
Prüfungen von Rundstahlketten“, spätestens nach drei Jahren, bedarf es jedoch entweder einer Prüfmaschine bzw. speziellen Belastungsgewichten oder aber einer magnetischen Rissprüfeinrichtung. Die Benutzung einer solchen Einrichtung setzt eine Schulung, im Regelfall durch den Hersteller des Gerätes, und eine entsprechende Sehfähigkeit voraus. Häufig werden deshalb die besonderen Prüfungen ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43475
nach § 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen von Prüfungen unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln, des Regelwerkes der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der geltenden Normen (DIN, EN), der Herstellerangaben und der Betriebsbedingungen eigenverantwortlich festlegen muss. Weicht er dabei vom v. g. Regelwerk ab, ist dieses prinzipiell möglich. Der Arbeitgeber muss dieses Abweichen ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 17347
herstellen.Zu den Anschlagmitteln gehören zum Beispiel Endlosseile (Grummets), Hakenketten, Hakenseile, Hebebänder, Kranzketten, Ösenseile, Ringketten, Rundschlingen, Seilgehänge, außerdem lösbare Verbindungsteile, zum Beispiel Schäkel und andere Zubehörteile."Unter 8.2 "Wiederkehrende Prüfungen" Nummer 1 ist noch nachzulesen:"Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind in Abständen von längstens einem Jahr ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 44029
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 43683
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen."Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge. Dort finden sich unter Ziffer 9.1 auch Vorgaben zur Prüfung:"(7) Die Sicherheitsbeleuchtung ist instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Abstände und der Umfang ...
Stand: 23.06.2022
Dialog: 18667
Messobjekte und deren Handhabung gewisse Einflüsse (z.B. Demontage von Schutzfeldbegrenzungen zum Einbringen eines größeren Messobjektes), die die Wirkung der Schutzeinrichtung negativ beeinflussen würden, oft vorkommen.Die TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen – hat nähere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln zum Inhalt. Weitere Hinweise finden ...
Stand: 20.04.2023
Dialog: 5614
In der Ergänzung zu Abschnitt 7 „Prüfungen” der Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (DGUV Information 213-850) der BG RCI ist auf Seite 15 nachzulesen, dass die Not-Aus-Schalter Elektro jährlich zu prüfen sind. ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43744
und 3 der BetrSichV konkretisiert. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Ebenso hat zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen. (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
."Weitere Informationen finden sich in dem DGUV Grundsatz 309-001 "Prüfung von Kranen". Dort heißt es unter dem Punkt 3.4.4.1:"Krane sind gemäß § 26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane” (BGV/GUV-V D6) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.Während des Betriebes sind Abweichungen ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885