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im Betrieb - auch an beiden Schultagen - für erwachsene Auszubildende zulässig.Nach der Rechtsprechung durch das BAG ist nicht nur die Berufsschulzeit, sondern auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen (z.B. BAG 5 AZR 413/99)Die Beschäftigung vor einem vor neun Uhr beginnenden Berufsschulunterricht ist nicht zulässig. Das gilt auch für Auszubildende, die über 18 ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9207
Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
ArbZG weisen wir hin.Bei jugendlichen Auszubildenden sind die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Davon gibt es aber einige Ausnahmen, die unter § 14 JArbSchG ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
Frage 1Nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zählt ein (Berufs-)Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten als ganzer Beschäftigungstag. Dies kann auf die Fachoberschule übertragen werden. Daher sind dann nur noch vier Arbeitstage im Krankenhaus zulässig.Frage 2 Eine Arbeitszeit von zehn Tagen am Stück ist zulässig. Dabei ist aber zu beachten, dass nach § 16 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22211
und deren Gesundheit dürfen nicht gefährdet werden.- Die Kinder müssen dem Schulunterricht ohne Übermüdung folgen können.- Die Arbeitszeit beträgt höchstens 2 Stunden täglich.- Die Beschäftigung darf nur zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen.- Eine Beschäftigung vor dem Schulunterricht ist nicht zulässig.- Eine Beschäftigung darf an 5 Tagen pro Woche erfolgen.- Für Sonnabend und Sonntag gelten ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit (im Halbjahresdurchschnitt) von acht Stunden als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gesetzeskonform (§ 3 Arbeitszeitgesetz-ArbZG).Die Pausenregelungen ergeben sich aus § 4 ArbZG. Hiernach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...
Stand: 07.07.2025
Dialog: 709
, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, liegt die Höchstarbeitszeit außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses bei 7 Stunden am Tag bzw. 35 Stunden in der Woche (§ 7 JArbSchG)Eine Beschäftigung an Samstagen ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die Einhaltung der 5 Tagewoche durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sichergestellt ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 1936
Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Das Arbeitszeitgesetz lässt den Samstag als regulären Arbeitstag zu. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 4649
in der WocheWie sind die Pausen geregelt? Spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause gemacht werden von• 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden• 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 StundenDie Pausen von 30 bzw. 60 Minuten können in Arbeitsunterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.Was ist verboten? • Arbeitsschicht (Arbeitszeit und Pause ...
Stand: 30.06.2025
Dialog: 531
dieser Gefahren. Folgendes ist zu beachten:Jugendliche dürfen nur mit leichten und geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden, täglich höchstzulässige Arbeitszeit: 7 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 8 Stunden), wöchentlich höchstzulässige Arbeitszeit: 35 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 40 Stunden), länger als 4,5 Stunden ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
explizit erwähnt.Schweißarbeiten, die zum Zwecke der Ausbildung (Ausbildungsplan!) ausgeübt werden, wären unter den im § 22 JArbSchG genannten Voraussetzungen zulässig. Schweißarbeiten zum Abfedern von Personalengpässen dienen nach unserer Bewertung nicht der Ausbildung zur Energieelektronikerin und sind daher für eine Jugendliche Auszubildende entsprechend § 22 JArbSchG nicht zulässig. ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 10996
, gelten außerhalb der Schulferien die gleichen Bestimmungen wie für Kinder. Die zulässigen Tätigkeiten für diesen Personenkreis sind in den gesetzlichen Bestimmungen abschließend aufgezählt.Im gewerblichen Bereich dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche ausschließlich mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbeprospekten beschäftigt werden. Ansonsten sind Tätigkeiten ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
Nein, dies ist nicht zulässig. Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15 Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4757
Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
Nein; an Sonntagen dürfen Jugendliche keine Zeitungen austragen. Die am Sonntag zulässigen Arbeiten sind in § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz abschließend aufgeführt. ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 703
Außerhalb der Schulferien dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche im gewerblichen Bereich ausschließlich mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbeprospekten beschäftigt werden. Ansonsten sind Tätigkeiten für die Kirche, für den Sportverein, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten zulässig (z. B. Babysitten, Nachhilfeunterricht oder Nachbarschaftshilfe, z.B ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 44023
Sofern das Kind noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt (wovon wir ausgehen) und somit § 7 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) keine Wirksamkeit entfaltet, gelten die in § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) abschließend aufgelisteten zulässigen Beschäftigungen für Kinder:"(1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden1 ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 708
zu verknüpfen; 5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen; 6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen; 7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen; 8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist."Gemäß § 2 ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868