Ergebnisse 141 bis 160 von 167 Treffern
Boote, insbesondere Ruderboote, müssen nach bestimmten Normen gebaut sein. Der Hersteller hat das zu bescheinigen. Die Boote unterliegen keiner geregelten Überwachung, sondern müssen von den Benutzern nur im Rahmen der „normalen Sorgfalt“ auf Schäden geprüft werden. Insofern besteht zwischen einem "Boot" und einem "Hammer" kein Unterschied. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist anzuw ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 18598
Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform, ele ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
Es handelt es sich bei den Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V54 um unterschiedliche Prüfungen, so das sich alle 4 Jahre eine doppelte Prüfung ergibt. Dies lässt sich daraus schließen, dass sich die DGUV V3 auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sich die DGUV V54 auf "Winden, Hub- und Zuggeräte" bezieht. Die beiden Vorschriften prüfen somit unterschiedliche "Teile" des Betriebsmittels. ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 26439
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt. Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von ...
Stand: 20.04.2016
Dialog: 26427
Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- zu behandeln. D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung der ...
Stand: 06.04.2016
Dialog: 15358
Nach unserer Einschätzung fallen Sackkarren, sowie Hebelroller unter den Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Da Sackkarren bzw. Heberoller hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung keine weitergehenden Anforderungen, außer die an eine befähigte Person, festgelegt, die zu beachten wären. Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnu ...
Stand: 04.04.2016
Dialog: 26305
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV kennt für die Durchführung von Prüfungen "zur Prüfung befähigte Personen", "zugelassene Überwachungsstellen" und "Prüfsachverständige" für Sonderbereiche. Nach § 3 (1) BetrSichV hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahm ...
Stand: 20.02.2016
Dialog: 25975
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
Fahrräder, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar. Der Arbeitgeber hat die durch den Fahrradverkehr entstehenden Gefährdungen zu ermitteln und wirksame Regelungen zur Vermeidung dieser Gefährdungen zu treffen. Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefä ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 6043
Die Antwort ergibt sich aus der Durchführungsanweisung zur DGUV V3 zu § 5 Absatz 2: Dort gibt es Prüfungen, die nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen. Auszubildende sind noch keine Elektrofachkräfte. Auszubildende können die Prüfungen durchführen, die eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Verwendung geeigneter Meßgeräte durchführen darf. Die Auszubildenden haben dann unte ...
Stand: 12.12.2015
Dialog: 25532
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV. Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ist eine Prüfun ...
Stand: 08.12.2015
Dialog: 9289
Hämmer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitge ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Ihre Frage wird in der TRBS 1201 Nr. 4.2.2 beantwortet: "Aufzeichnungen von Prüfungen nach Abschnitt 3.3.2 (1) Der Arbeitgeber legt fest, wie das Ergebnis der Prüfung durch die befähigte Person nach Abschnitt 3.3.2 aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein und sollen dementsprechend folgende Angaben enthalten: Datum der Prüfung, Art der Prüfun ...
Stand: 03.09.2015
Dialog: 18878
Die Betriebsanweisung ist eine Anweisung des Unternehmers an die Beschäftigten. Sie regelt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb mit dem Ziel, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Darüber hinaus dient die Betriebsanweisung als Grundlage für Unterweisungen. Man unterscheidet Betriebsanweisungen, die den Umgang mit Gefahrstoffen regeln und sicherheitstechnische Betrie ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Die Eigentumsverhältnisse der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind nach Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - irrelevant. Der Arbeitgeber hat für Arbeitsmittel, die seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hier kann er natürlich auf die Prüffristen des Verleihers zurückgreifen und diese übernehmen. W ...
Stand: 24.02.2014
Dialog: 20464
Die GUV - G 9102 "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" legt fest: Sachkundige im Sinne dieser Prüfgrundsätze ist für die Prüfung der Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr befähigt, wenn er auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung uber ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügt und mit den einschlägigen staatliche ...
Stand: 08.06.2013
Dialog: 18702
Nach § 57 Abs. 1 der BGV D29 "Fahrzeuge" hat der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens jährlich einmal, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Für Fahrzeuge mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen sind nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - regelmäßige Untersuchungen durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den K ...
Stand: 17.05.2013
Dialog: 18534
Grundsätzliches: Eigensicherheit ist eine Zündschutzart, die im Kontext des Explosionsschutzes im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) benutzt wird. Deshalb wird hier davon ausgegangen, dass die Fragen sich auf Anlagen innerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen (Zonen) beziehen. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 2 (2) der BetrS ...
Stand: 14.02.2013
Dialog: 17927
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Die TRBS 1201 konkretisiert den Begriff Prüffrist: Die Prüffrist ist der festgelegte Zeitraum zwischen zwei Prüfungen. Sie muss so festgelegt werden, dass der Prüfgegenstand nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen und betrieblichen Erfahrunge ...
Stand: 07.12.2012
Dialog: 17511
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Liegen die unter § 10 BetrSichV genannten Arbeitsbedingungen vo ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 13869