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Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für versicherte Personen grundsätzlich auch dann, wenn gegen Arbeitszeitbestimmungen verstoßen wurde.Bezüglich möglicher Regressansprüche des Unfallversicherungsträgers gegenüber dem Unternehmer / Versicherten bei "groben"/vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen und dadurch verursachte Unfälle, sollte eine entspre ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1981
Notdienste sind Einrichtungen zur Versorgung, Betreuung und Beratung von Personen in einer Notsituation, deren Weiterbestehen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wirtschaftlichen Schäden oder sonstigen erheblichen Nachteilen verbunden wären (z.B. Wiederherstellung der Betriebssicherheit von Fahrzeugen, Beseitigung von Störungen an Versorgungsinstallationen, Sperrung von Kreditkarten, Aufzugsn ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 622
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG sieht nicht die Ermittlung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit vor, sondern schreibt gemäß § 3 ArbZG das Einhalten der werktäglichen Arbeitszeit vor. Diese kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Im Arbeitszeitg ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
Ja!Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält für Wege- und Reisezeiten zwar keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind, in den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG von Anzinger / Koberski) werden aber Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen wiedergegeben und kommentiert.Reisezeiten sind alle unabhängig von Beginn und Ende der r ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 8246
Arbeitszeiten müssen nur erfasst werden, sofern sie 8 Stunden an Werktagen überschreiten oder an Sonn- und Feiertagen stattfinden. ( § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG).Andererseits kann die Behörde gem. § 17 Abs. 4 ArbZG vom Arbeitgeber verlangen, nachzuweisen, dass er die Vorschriften des ArbZG beachtet. Zu diesem Zweck können auch Arbeitszeitnachweise angefordert werden.Wenn der Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5271
Aus arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sich ergebende Unterweisungs- oder Fortbildungspflichten jeglicher Art sind keine freiwilligen Fortbildungsmaßnahmen, sondern Grundpflichten des Arbeitgebers im Sinne des § 3 Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG. Kosten für Maßnahmen dafür darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Dazu zählen z.B. auch Kosten für Aus- und For ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4519
Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG gelten uneingeschränkt auch bei der Anwendung von Vertrauensarbeitszeit. Das bedeutet, dass für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs. 2 ArbZG gegenüber der Aufsichtsbehörde auch bei Vertrauensarbeitszeit weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich ist.Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Arbeitgeber die Führung der Arbeitszeitnachwei ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 26846
Sie sind verpflichtet, der Arbeitsschutzbehörde nachzuweisen, dass Sie alle Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (zulässige tägliche Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit etc.) einhalten. Selbst wenn Sie keine Nachweise führen müssen, bleibt es Ihnen überlassen, wie Sie das nachweisen.Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 17 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz: "Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber die für ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 27755
Gemäß § 16 Abs.2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit (werktäglich heißt Montag bis Samstag) von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit (gemäß § 7 Abs. 7 ArbZG) eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18883
Die Frage betrifft sowohl arbeitsschutzrechtliche als auch arbeitsrechtliche Aspekte:1. Arbeitsschutz In dem für die Gestaltung und Erfassung der täglichen Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verz ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6167
Ja!Begründung:Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 2 Arbeitszeit folgendermaßen:"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen."Der Kommentar Anzinger/ Koberski erläutert dazu noch:"Die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ist Arbeitszeit, unabhängig davon, ob und in welcher Form der Arbeitgeber von der ihm während dieser Zeit zur Verf ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 26493
Die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG (§ 3 ArbZG) beginnt und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt bzw. beendet. Hierbei gehören Wegezeiten sowie Umkleide und Waschzeiten in der Regel nicht zur Arbeitszeit, selbst wenn sie vergütet werden. Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit dann zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden für die berufliche Täti ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
Für eine Beantwortung der Frage muss geklärt werden, ob es sich bei der Fortbildung um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG oder ob es sich um eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit handelt.Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind grundsätzlich alle Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht. Dabei muss der Arbeitnehmer mit ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6465
Ein Jahresarbeitszeitkonto dient dem Ausgleich saisonaler oder konjunktureller Schwankungen eines Betriebs. So können die Beschäftigten in Hochphasen Überstunden ansammeln, welche sie dann in Zeiten mit verminderter Auftragslage abbauen können – ohne dass es zu Veränderungen hinsichtlich des Entgelts kommt.Bei der individuellen Gestaltung des Kontos ist zu beachten, dass der Arbeitszeitsaldo inner ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187
Die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) soll die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzen, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu kontrollieren. Aufzuzeichnen ist jede 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit an Werktagen und jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen, und zwar auch dann, wenn diese Arbeitszeit nur eine kurze Zeitspanne umfasst (vgl. z.B. Kommentar zum A ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 4444
Im Arbeitszeitgesetz werden zu Fortbildungszeiten/Qualifizierungsmaßnahmen explizit keine Aussagen getroffen. Grundsätzlich gilt aber, dass auf vom Arbeitgeber veranlassten Arbeitszeiten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes anzuwenden sind. Andererseits stellen Aus- und Fortbildungszeiten eine besondere Form der Tätigkeit dar, die, sofern sie außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden und ni ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17670
Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen fes ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014, Komme ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter nicht in Schich ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21647
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer a ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964