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Ja.Zwar besteht für die Fahrtstrecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), gleichwohl werden Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Betrieb arbeitsschutzrechtlich dem privaten Bereich der Beschäftigten zugeordnet, so dass es dem Arbeitnehmer freigestellt ist, welche Entfernung er zwischen Wohnung und Arbeitsstel ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12406
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars. Für Mitfa ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6158
Das Führen der Arbeitszeitnachweise ist eine Pflicht des Arbeitgebers, sofern die Arbeitszeit 8 Stunden / Werktag übersteigt (§ 16 Arbeitszeitgesetz). Insofern wird das Ausfüllen der Arbeitszeitnachweise im Auftrag des Arbeitgebers gemacht und ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Nach Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes - BAG wird unter "Arbeit" jede Tätigkeit verstanden, die der ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13782
Im Arbeitszeitgesetz- ArbZG und den dazugehörigen Kommentaren ist nicht eindeutig definiert, wie Geschäftsessen arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.Gehören Geschäftsessen mit zur Haupttätigkeit des Beschäftigten, d.h., wenn diese rein geschäftlichen Charakter haben oder diese vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden, könnte man die dafür aufgewandte Zeit als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 14021
Nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Es muss somit nicht jegliche Arbeitszeit aufgezeichnet werden, sondern an Werktagen nur Arbeitszeiten von mehr als 8 Stunden und jede Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Es wird empfohlen, dass die betroffenen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 2333
Nein; Rufbereitschaft bedeutet, Bereithalten zur Arbeit bei Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Arbeitnehmer selbst. Dieser hat aber eine Unterrichtungspflicht über seinen Aufenthaltsort gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rufbereitschaft ist als Ruhezeit anzusehen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gerufen wird. Die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung herangezogen wird, ist Ar ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 613
Im Durchführungserlass der Arbeitsschutzverwaltung NRW zum Arbeitszeitgesetz ist folgendes geregelt (Auszug)2. Für Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 findet die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG Anwendung mit der Folge, dass die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk sich der Betriebssitz oder die Betriebsstätte befinde ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden-Zeitr ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
In der Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Anzinger, Rudolf/Koberski, Wolfgang, Kommentar zum ArbZG, 2. Auflage 2005, § 18 Rn.9) wird zu leitenden Angestellten u.a. erläutert, dass dieser Personenkreis auch Unternehmeraufgaben übernimmt.Da der Gesetzgeber auf die Festlegung von Arbeitszeitgrenzen für selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende verzichtet, wird es als unbedenklich angeseh ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5075
Unter § 10 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG sind gesetzliche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG) aufgeführt. Mit den dort aufgeführten Tätigkeiten dürfen Arbeitnehmer beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, d.h. nur unter dieser Voraussetzung dürfen die Arbeiten sonntags ausgeführt werden!Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4387
Ausnahmen nach § 15 (1) Nr. 3 Arbeitszeitgesetz sind grundsätzlich auch zur Regelung von Rufbereitschaftsdiensten bei Abwasserbetrieben des öffentlichen Dienstes möglich.Wegen des Vorrangs von Ausnahmen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen (auf Basis eines Tarifvertrages) nach § 7 (2) Ziff. 1 bzw. Ziff. 4 Arbeitszeitgesetz haben diese jedoch keine praktische Bedeutung.Es wird empfohlen s ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4375
Zunächst wird darauf hinzuweisen, dass im Rahmen von KomNet keine Beratung zu tarifrechtlichen Fragen, insbesondere zu den im landesbezirklichen Tarifvertrag (TVöD-NRW) enthaltenen Bestimmungen für Schulhausmeister, erfolgen kann. Die Vorschriften des TVöD-NRW gehen zum Teil über die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes hinaus. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt ausschließlich auf G ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
Eine Belastungsanalyse nach TVÖD soll die für den Bereitschaftsdienst typischen Belastungen betrachten, also vor allem die Belastungen, die durch die Länge der Arbeitszeit, die Lage und Länge des Bereitschaftsdienstes (Nachtarbeit? Schichtarbeit? Wochenende? Schichtlänge?), die Häufigkeit des Bereitschaftsdienstes usw. auftreten. Dazu gehört auch eine Stellungnahme, warum von den tariflich vereinb ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 3639
Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, werktägliche Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen, die 8 Stunden überschreiten und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen (§ 16 ArbZG i.V.m. § 3 Satz 1 ArbZG). Arbeitsrechtlich kann er diese Verpflichtung auf die Arbeitnehmer delegieren (Nutzen von Zeiterfassungsgeräten, Stundenzettel), die Verantwortung gemäß ArbZG für die Aufzeichnu ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5432
Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist für de ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
Sie schreiben, dass Sie einen Arbeitsvertrag auf der Grundlage der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-EKD) haben.Wir gehen davon aus, dass Ihre Ausbildung zur Sozialpädagogin nicht Gegenstand Ihres Arbeitsvertrages ist und Sie die Ausbildung außerhalb der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit absolvieren. Unter dieser Voraussetz ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4284
Als Werktage gelten sämtliche Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (siehe auch § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz).Auch nach dem Arbeitszeitgesetz zählt der (vielfach arbeitsfreie) Samstag gleichwohl zu den Werktagen. Dieses ist z.B. für die Ermittlung der durchschnittlichen werktäglichen Arbeitszeit (§ 3 Arbeitszeitgesetz) von Bedeutung. ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5136
Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz - BUrlG geregelt. Nach § 3 I BUrlG beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Daneben bestehen in der Regel tarifrechtliche (Tarifvertrag), einzelbetriebliche (Betriebsvereinbarungen) oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen zum allgemeinen Urlaubsanspruch. Tarifverträge werden z.B. im Tarifregister NRW unter http://www.tarifregist ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5218
Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist gegenüber der Aufsichtsbehörde der Arbeitgeber verantwortlich. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Arbeitgeber die Führung der Arbeitszeitnachweise den Arbeitnehmern überträgt, sofern er bzw. die von ihm bestellte verantwortliche Person durch gelegentliche, stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12328
Bei der Beantwortung der Frage muss unterschieden werden, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.Nach § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 Abs. 1 AZG einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 ArbZG einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt.Die O ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11464