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Ja, auch Funkwellen können Zündquellen darstellen und Auslöser für Explosionen sein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist diese Tatsache ausreichend zu berücksichtigen. Auf die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - wird hingewiesen. Beispielsweise dürfen nur Geräte und Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werd ...
Stand: 26.01.2016
Dialog: 25783
§ 6 Absatz (4) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschreibt die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung bei potenziellen Explosionsgefährdungen. Hierin wird dezidiert ausgeführt, welche Ermittlungspflichten bestehen. Zur Stoffdatenermittlung in Bezug auf die sicherheitstechnischen Kenngrößen der Kohlenstäube kann die Datenbank GESTIS-STAUB-EX vom IFA der DGUV herangezogen werden: http:// ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25403
Grundlage für die Antwort/Beurteilung ist die TRBS 2153 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen". Schläuche in explosionsgefährdeten Bereichen sollen grundsätzlich leitfähig oder ableitfähig sein. Zu elektrostatischen Aufladungen kann es bei isolierenden Schläuchen grundsätzlich im Inneren des Schlauches und/oder auf der Außenfläche des Schlauches kommen. Solange ein Sch ...
Stand: 06.08.2015
Dialog: 24466
Nach der TRBS 2153 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" sind in explosionsgefährdeten Bereichen grundsätzlich nur leitfähige oder ableitfähige Gegenstände oder Einrichtungen zu verwenden. Somit muss der Druckluftschlauch eine dieser Eigenschaften aufweisen. Der Schlauch bzw. die Schlauchleitung darf durch Kupplungen im Ex-Bereich seine leitende oder ableitende Eigens ...
Stand: 06.05.2015
Dialog: 23779
Die Frage nach der "zutreffenden" Zone ist nicht pauschal zu beantworten. Explosionsschutz besteht aus Maßnahmen zur Vermeidung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären (geA), Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen, Maßnahmen zur Beschränkung der Auswirkungen sowie organisatorische Maßnahmen. Die Zoneneinteilung dient als Grundlage zur Vermeidung von wirksamen Zündquellen. Explosio ...
Stand: 26.02.2015
Dialog: 23215
Betriebsmittel bzw. Arbeitsmittel müssen für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre generell geeignet sein. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um elektrische oder nicht elektrische Betriebsmittel handelt. Entsprechend resultiert hieraus die zwingende Konformitätserklärung des Herstellers im Sinne der Richtlinie 94/9/EG mit der jeweils erforderlichen CE-Kennzeichnung und ggf. Baumusterprüfu ...
Stand: 22.02.2015
Dialog: 23173
Ein Schutzhelm / Gesichtsschutz muss der Norm DIN EN 397 bzw. DIN EN 166 entsprechen. Schutzhelme bzw. Gesichtsschutz mit einer Atex-Zulassung sind hier nicht bekannt. Neuerdings gibt es antistatische Schutzhelme für den Einsatz in den Ex-Zonen 0 bis 2. Weitere Informationen bietet das Sachgebiet Kopfschutz der DGUV an. Anzumerken ist, dass von Schutzkleidung/Helm keine Zündgefahr ausgeht, wenn di ...
Stand: 17.02.2015
Dialog: 14100
Die höchste Oberflächentemperatur des elektrischen Betriebsmittels darf die Zündtemperatur der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht erreichen. Als Zündtemperatur eines brennbaren Stoffes gilt die mit einem Prüfgerät ermittelte niedrigste Temperatur einer erhitzten Wand, an der sich der brennbare Stoff im Gemisch mit Luft gerade noch entzündet. Die Anforderungen an die zulässige Temperat ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 5793
Im Bundesanzeiger 8/9 - 2006 sind die technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2152 , TRBS 2152 Teil1 und TRBS 2152 Teil 2 veröffentlichet. Die drei veröffentlichten Teile der TRBS 2152 bestehen aus: • "Allgemeines": Begriffsbestimmungen und grundlegende Anforderungen • Teil 1 "Beurteilung der Explosionsgefährdung": spezifische Anforderungen zur Beurteilung des Auftretens einer explosionsfäh ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 4643
Die Zoneneinteilung für Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasflaschen ist derzeit nicht geregelt. Empfohlen wird unter Nr. 6.12. des Merkblattes M 063 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BG RCI, der folgende Zoneneinteilung: Originalflaschen, auf Dichtheit geprüfte benutzte Flaschen und zur Entnahme von Gasen angeschlossene Flaschen, keine Zone Benutzte Flaschen, nic ...
Stand: 18.11.2014
Dialog: 22290
In abwassertechnischen Anlagen können Explosionen nicht ausgeschlossen werden. Durch die Einleitung brennbarer Flüssigkeiten in die Kanalisation (z. B. Gefahrgutunfall) oder auch die Bildung und Freisetzung von Faulgasen ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen. Wenn es sich hierbei auch um seltene Ereignisse handelt, so stellen sie aufgrund der meist großen Schäden allerd ...
Stand: 05.11.2014
Dialog: 22222
Die Festlegung der Ex-Zonen innerhalb des Gebäudes ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - vorzunehmen. Ob das komplette Gebäude der Zone 22 zugeordnet werden muss, hängt davon ab, ob in den für die Reinigung unzugänglichen Bereichen des Gebäudes potentielle Zündquellen vorhanden sind und sich eine mögliche Rußverpuffung oder Staubexplosion ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22188
Zunächst muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz geklärt werden, ob beim Befüllen der Silos ein explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch entstehen kann. Ist dies der Fall, werden die Anforderungen zum betrieblichen Explosionsschutz durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Arbeitgeber, in deren Betrieben gefährliche explosionsfähige Atmosphären auftreten, müssen ...
Stand: 25.06.2014
Dialog: 21416
Autoschlüssel gehören in die gleiche Kategorie wie die in der Frage aufgeführten Hörgeräte oder Armbanduhren. Diese Gegenstände zum persönlichen Gebrauch sind hinsichtlich ihrer Zündgefahr zu betrachten (siehe TRBS 2152 Teil 3, Nr. 5.1 (8). Diese Zündgefahren können durch Funkenbildung im elektrischen Teil (Batterie, Schalter) oder durch die elektromagnetischen Felder der Funkstrahlung hervorgeruf ...
Stand: 04.03.2014
Dialog: 20529
Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers im Sinne der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - gehört es, Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit von Arbeitnehmern bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen. Nur wenn dies nicht möglich ist, hat er sie auf ein Minimum zu reduzieren (§ 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung). Es ist von hier aus nicht einzusehen, warum es nicht möglich sein sollte, di ...
Stand: 05.02.2014
Dialog: 20302
1. Sollte es, wie im letzten Satz der Anfrage erwähnt, keine Zündquellen geben, so kann auf weitere Maßnahmen verzichtet werden. Dies kann unter anderem im Bild 1 der TRBS 2152 Teil 2 (Abfrageschema) gut abgelesen werden: "Ist die Entzündung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindert, sind keine weiteren Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich." Flammendurchschlagsicherungen si ...
Stand: 18.11.2013
Dialog: 19792
Die vorgesehenen Maßnahmen zum Explosionsschutz, nämlich Sicherheitsschrank mit permanenter, ausfallüberwachter Absaugung, die dauerhaft technisch dichte Gasleitung, welche regelmäßig überprüft wird, und die mit einer inneren Gasüberwachung ausgerüsteten Chromatographen reichen den Vorschriften ensprechend aus, um auf einen H2-Detektor verzichten zu können. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Personal ...
Stand: 05.06.2013
Dialog: 18675
Die heiße Oberfläche einer Zigarette ist als relevante Zündquelle für nahezu alle gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären (geA) zu betrachten. Aus diesem Grund besteht in allen Bereichen, in denen gemäß Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - eine Ex-Zone ausgewiesen ist, u. a. Rauchverbot. Zur Zoneneinteilung gehört neben der Angabe der Auftrittswahrscheinlichkeit einer geA ( ...
Stand: 09.05.2013
Dialog: 18485
Maßgebend für die Verwendung von Auffangwannen in einer Ex-Zone ist die Ableitfähigkeit zur Vermeidung der statischen Aufladung. Sofern eine Kunststoffauffangwanne die gleiche Ableitfähigkeit und Beständigkeit gegen die gelagerten Stoffe besitzt wie eine Stahlwanne, dürfte der Einsatz bei einer ausreichenden Erdung auch in Ex-Zonen möglich sein. Den Nachweis, ob eine Kunststoffauffangwanne die für ...
Stand: 18.02.2013
Dialog: 17949
'Alte' Betriebsmittel, also solche ohne ATEX-Zulassung, dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden, solange der sicherheitstechnische Zustand es zulässt. Nach aktueller Rechtslage ist die Baumusterprüfbescheinigung auch kein "das Betriebsmittel begleitende" Dokument, muss daher nicht unbedingt vorgehalten werden. Aus dieser Sicht ist, sicherer Zustand vorausgesetzt, ein Austausch also grundsätzl ...
Stand: 11.01.2013
Dialog: 17694