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Die Anforderungen an eine Betriebsärztin/ einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt.Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsärztin/ Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbei ...
Stand: 03.03.2026
Dialog: 6645
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), schriftlich mit Zustimmung des Betriebsrates, zu bestellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es üblich, dass die Bestellung vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat und der beauftragten Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterzeichnet wird.Anmerkung: Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte und Fac ...
Stand: 24.02.2026
Dialog: 13565
Nein, der Betriebsarzt darf sich nicht "Sicherheitsingenieur" nennen, sofern er keine Ausbildung zum Ingenieur (festgelegte Berufsbezeichnung, durch ein Studium zu erreichen) absolviert hat. Die Ausbildung zum Ingenieur und das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur ist landesrechtlich geregelt.Im § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es hierzu:"Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherhei ...
Stand: 09.02.2026
Dialog: 4553
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Die Vorschrift sieht bewusst nicht vor, dass der erforderliche Umfang der Betreuung je einzelnem Beschäftigten nachzuweisen ist. Vielmehr ist den in der Vor ...
Stand: 02.02.2026
Dialog: 16887
Ja, es besteht ein Interessenkonflikt.Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sifa haben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) die gesetzliche Pflicht, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit durch Beratung zu unterstützen. Sie sind also sachverständige Berater des Arbeitgebe ...
Stand: 02.02.2026
Dialog: 44230
Zweck des § 8 Abs. 1 Satz 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist es sicherzustellen, dass die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit möglichst unbeeinflusst von möglichen Nachteilen ihre Tätigkeit wahrnehmen können.Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt wegen der Art und Weise der Aus ...
Stand: 29.01.2026
Dialog: 10226
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten.Die Beratungstätigkeiten lassen sich an den Arbeitgeberpflichten ausrichten. Diese ergeben sich aus den §§ 3 ff. ...
Stand: 27.01.2026
Dialog: 11693
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt:„Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angele ...
Stand: 20.01.2026
Dialog: 8507
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit d ...
Stand: 16.01.2026
Dialog: 11104
Nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) unterstehen Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, die leitende Betriebsärztin/ der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Entsch ...
Stand: 15.01.2026
Dialog: 19732
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i. V. m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Beschäftigte beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwo ...
Stand: 14.01.2026
Dialog: 8921
Nein!Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Eine Anzeige der Bestellung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wird hier nicht gefordert. ...
Stand: 13.01.2026
Dialog: 22399
Eine alleinige Bestellung der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht ausreichend. Auch die unterstellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zu bestellen.In § 5 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es:"Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertr ...
Stand: 11.12.2025
Dialog: 44206
Nach § 1 Satz 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Die Frage, ob sich diese Verpflichtung auf den Betrieb oder den Konzern, auf den Hauptbetrieb oder den Nebenbetrieb oder sogar auf eine Niederlassung bezieht, ist im ASiG grundsätzlich offen gelassen worden. Gleichwohl findet in verschiedenen Vorschrifte ...
Stand: 21.10.2025
Dialog: 3461
Die rechtlichen Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. dem § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2).Die Bestellung von Personen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die noch nicht über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde im Sinne des § 7 ASiG verfü ...
Stand: 23.09.2025
Dialog: 43905
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit unter § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Un ...
Stand: 04.08.2025
Dialog: 42467
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist persönlich zu bestellen.In § 5 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es:"Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf..."In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssic ...
Stand: 03.07.2025
Dialog: 43749
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, für die Planung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten u. a. für eine geeignete Organisation zu sorgen. Ein Leitsatz des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15.12.2009 ist, dass der Arbeitgeber gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz ( ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 43091
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 ASIG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arb ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13789
Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 6222