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Ihre Frage läßt sich nicht abschließend beantworten. Deshalb können nur Hinweise zu einer aus der Sicht des Arbeitsschutzes sicheren Lösung des Problems gegeben werden.Grundsätzlich ist eine zweite Treppe am Ende der Bühne unter Sicherheitsaspekten grundsätzlich vorzuziehen.Die einschlägigen Anforderungen an Fluchtwege und innerbetriebliche Verkehrswege sind da eindeutig.Aus Sicht des Baurechtes k ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 23550
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- u ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 15434
Weder in der Arbeitsstättenverordnung noch in der konkretisierenden ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" werden Einschränkungen hinsichtlich der Höhe von Regaleinheiten im Verlauf von Fluchtwegen genannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefäahrdungsbeurteilung zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei hat er insbesondere auc ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 12439
Gemäß § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter Nummer 2.3 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV wird näher erläutert, dass Fluchtwege und Notausgängea. sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den A ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 6062
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden (Nummer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Fußböden (Gitteroste) von Verkehrswegen müssen gegen Verrutschen ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 4688
Werden bei der geplanten Ergänzung des Fluchtweges, in Form eines Treppenturms, die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" eingehalten, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Vorschriften erfüllt werden. Dabei sollte neben der erfor ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 13795
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und R ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 13129
Nach der Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStät ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 10493
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6598
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und R ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 4102
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen d ...
Stand: 07.09.2018
Dialog: 30839
In der ASR A2.3 Punkt 4 (1) läßt sich nachlesen, dass beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus können sich weitergehende Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge aus dieser Arbeitsstättenregel ergeben. Dies gilt z. B. für das Erforderni ...
Stand: 07.09.2018
Dialog: 19351
Grundsätzliche Anforderungen an Fluchtwege finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.In § 4 (4) heißt es:"(...)(4) Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell ger ...
Stand: 07.09.2018
Dialog: 21656
Gemäß § 3a in Verbindung mit § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Weiter hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und s ...
Stand: 07.09.2018
Dialog: 21866
Aus der Sicht des Arbeitsschutzes ist ein Verkaufsständer mitten auf einem Flucht- und Rettungsweg nicht zulässig (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3). So ein Weg muss im Panikfall ohne Behinderung benutzbar sein. Auch wenn scheinbar die Mindestbreite weiterhin eingehalten wird, handelt es sich bei einem Verkaufsständer um ein Hindernis ...
Stand: 07.09.2018
Dialog: 1118
Gemäß § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Dabei ist es grundsätzlich möglich, einen Fluchtweg durch einen Technikraum zu führen.Nach Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV ist die Anzahl, Anordnung und Abmessung von Fluchtwegen - in ei ...
Stand: 07.09.2018
Dialog: 5770
Informationen und Ausführungsbeispiele zu Arbeitsgruben finden sie im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk, wie z. B. DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung", DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung".Arbeitsgruben und Unterfluranlagen müssen so gebaut sein, dass sie leicht betreten und im Gefahrfall schnell verlassen werden können. Bei den Arbeitsgruben, die mehr als 5 m lang sind, g ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 14055
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" definiert als Notausstieg "(...) ein zur Flucht aus einem Raum oder einem Gebäude im Verlauf eines zweiten Fluchtweges geeigneten Ausstieg." Unter Punkt 6 Absatz 8 der ASR A2.3 wird folgendes konkretisiert:"Für Notausstiege sind erforderlichenfalls fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und raschen Benutzung vorzusehen (z. ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 14653
In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich folgende Definitionen:"3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 13195
Grundlage für die Durchführung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), welche der Arbeitgeber für die einzelnen Arbeitsplätze zu erstellen hat. Auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 11295