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Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften a ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern die Zeit für die gesetzlich geforderte Pause einräumen (§ 4 Arbeitszeitgesetz). An diese Pausenzeit sind die nachfolgend genannten Kriterien zu knüpfen.Eine Ruhepause wird durch folgende Begriffsmerkmale geprägt:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft- im voraus feststehende Arbeitsunterbrechung- vorgeschriebene Dauer und angeme ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 11156
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt si ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
Betriebskantinen, die als Pausenräume für Beschäftigte genutzt werden, müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Pausenräumen genügen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Nummer 4.2 gefordert, dass Pausenräume leicht erreichbar und in ausreichender Größe bereitstehen sollen. Sie sind entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit Tischen und Sitzgelegheiten mit R ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt, dass aus gesundheitl ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen, kann dies dem Erholungszwe ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist . Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholun ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291
Wir beantworten Ihre Fragen wie folgt: 1. Reicht ein Sichtschutz bzw. eine sog. Schamwand zu den Urinalbecken?2. Wie soll dieser Vorraum ausgestaltet sein?3. Gibt es bestimmte Abmaße von Vorräumen?4. Gibt es bei Sanitärcontainer Ausnahmen bzgl. der Abmessungen nach Nr. 5.3 der ASR A 4.1? Zu1Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“ Nr. 3„Begriffsbestimmungen“ ist ein ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 42277
In der Arbeitsstättenregel ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan www.baua.de wird unter Abschnitt 5 Abs. 3 zur Mindestbreite folgendes ausgeführt:"Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen nicht eingeengt werden. Eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure von maximal 0,15 m an Türen kann ve ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 10090
Das A weist darauf hin, dass sich die Forderung aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergibt. Beispielsweise finden sich die Anforderungen an Türen und Tore unter der Nummer 1.7 des Anhangs der ArbStättV. Diese Anforderungen werden konkretisiert in der ASR A1.7.Steht an Stelle eines A ein V dann bedeutet dies, dass die Forderung sich direkt aus der Verordnung ergibt. Die Forderun ...
Stand: 02.05.2018
Dialog: 42274
Gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert die Anforderun ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 42268
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Unter der Nummer 1.6 Fenster, Oberlichter des Anhangs der Arbeitsstättenveror ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 42265
Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arb ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. In der ASR A 2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" ...
Stand: 16.04.2018
Dialog: 12815
Die Fragen betreffen zwei verschiedene Rechtsbereiche, das Arbeitsschutzrecht (Flucht- und Rettungsplan) und das Baurecht (Brandschutzordnung). Unsere Antwort bezieht sich nur auf das Arbeitsschutzrecht. Ob eventuell durch das Baurecht weitergehende Anforderungen gestellt werden, sollten Sie mit der zuständigen Baubehörde abklären.Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (Ar ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 23568
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung Nr. 4.1 Sanitärräume heißt es im Absatz 2:„Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. …. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehind ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
In der DGUV Information 215-520 Klima im Büro –Antworten auf die häufigsten Fragen- werden im Kapitel 2 „Fragen zur Luftfeuchte“ ihre Fragen ausführlich beantwortet.Da die einzelnen Klimafaktoren immer zusammen wirken, wird empfohlen alle Kapitel der DGUV Information zu betrachten.In einer Gefährdungsbeurteilung, die zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt, zum Klima ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42244
Zu der Prüfung von Türen ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die S ...
Stand: 03.04.2018
Dialog: 42243
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV gilt folgend ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42240