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Müssen Spielgeräte im Außenbereich einer Kita vor der ersten Benutzung durch eine fachkundige Person geprüft werden ?

KomNet Dialog 42725

Stand: 23.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten

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Frage:

Müssen Spielgeräte im Außenbereich einer Kita vor der ersten Benutzung durch eine fachkundige Person geprüft werden ?

Antwort:

Ja, auch Spielgeräte müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme geprüft werden (z.B. Einhaltung der Mindestabstände/Fallräume, Standsicherheitsnachweise, Ausreichende Überdeckung der Fundamente etc.). Vielerorts werden Spielgeräte aus naturbelassenen Stämmen gefertigt. Im Vergleich zu aus geraden Stämmen und Balken gefertigten Spielgeräten gleicht dann kein Spielgerät dem anderen (auch wenn es sich um Spielgeräte der gleichen "Serie" handelt). Insofern sind insbesondere aus naturbelassenen Stämmen gefertigte Spielgeräte auf Körperfangstellen zu untersuchen.

Diese Prüfung kann durch die Monteure erfolgen, sofern sie über die notwendige Fachkunde verfügen.

Der Nachweis dieser Prüfung ist üblicherweise Bestandteil der Dokumentation im Rahmen der Errichterbescheinigung.