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Im Arbeitszeitgesetz werden zu Fortbildungszeiten/Qualifizierungsmaßnahmen explizit keine Aussagen getroffen. Grundsätzlich gilt aber, dass auf vom Arbeitgeber veranlassten Arbeitszeiten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes anzuwenden sind. Andererseits stellen Aus- und Fortbildungszeiten eine besondere Form der Tätigkeit dar, die, sofern sie außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden und ni ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17670
Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen fes ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014, Komme ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter nicht in Schich ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21647
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer a ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
Alle Urlaubs- und Feiertage müssen bei der Berechnung des Durchschnitts der zulässigen Arbeitszeit gemäß der Ausgleichsregelungen des Arbeitszeitgesetztes - ArbZG - unberücksichtigt bleiben oder sind neutral zu bewerten. Sie dürfen nicht als Ausgleichstage oder Ausgleichszeiten herangezogen werden. Siehe dazu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.05.2018, BVerwG 8 C 13.17. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18637
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung hat während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für den Beschäftigten zu erfolgen. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten fach ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 5995
Die Verladearbeiten zählen zweifelsohne zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. An Tagen, an denen die Arbeitszeit über acht Stunden hinausgeht, ist der Arbeitgeber verpflichtet entsprechende Aufzeichnungen zu führen (§ 16 ArbZG). Dabei hat der Arbeitgeber die Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG zu gewährleisten:"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitne ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 5828
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung hat während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für den Beschäftigten zu erfolgen.Der Samstag gilt nach dem Arbeitszeitgesetz als regulärer Arbeitstag, so dass gegen ein ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 5513
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht in § 7 ArbZG abweichende Regelungen vor. So kann beispielsweise die tägliche Arbeitszeit verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig Arbeitsbereitschaft fällt (bis 12 Stunden). Die Ruhezeiten (normalerweise 11 Stunden) können auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn dies die Arbeit erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgle ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 2571
Die Frage ist hinsichtlich der Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Regelungen zur Ruhezeit relevant. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen in Verkehrsbetrieben abweichend von § 9 ArbZG Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Daneben gilt in Verkehrsbetrieben eine verkürzte Ruhezei ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 19289
Der (bzw. die) Arbeitgeber ist (sind) nach § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Ermittlung der gesamten Arbeitszeit seiner (ihrer) Arbeitnehmer verpflichtet.Im § 2 Abs. 1, 2. Halbsatz heißt es: "Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen."Es geht darum entsprechend § 3 ArbZG1. die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden und2. die durchschnittliche werktägliche Arbeitszei ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 11861
Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist für de ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
Nein; Rufbereitschaft bedeutet, Bereithalten zur Arbeit bei Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Arbeitnehmer selbst. Dieser hat aber eine Unterrichtungspflicht über seinen Aufenthaltsort gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rufbereitschaft ist als Ruhezeit anzusehen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gerufen wird. Die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung herangezogen wird, ist Ar ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 613
Im Durchführungserlass der Arbeitsschutzverwaltung NRW zum Arbeitszeitgesetz ist folgendes geregelt (Auszug)2. Für Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 findet die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG Anwendung mit der Folge, dass die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk sich der Betriebssitz oder die Betriebsstätte befinde ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
Sie schreiben, dass Sie einen Arbeitsvertrag auf der Grundlage der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-EKD) haben.Wir gehen davon aus, dass Ihre Ausbildung zur Sozialpädagogin nicht Gegenstand Ihres Arbeitsvertrages ist und Sie die Ausbildung außerhalb der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit absolvieren. Unter dieser Voraussetz ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4284
Als Werktage gelten sämtliche Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (siehe auch § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz).Auch nach dem Arbeitszeitgesetz zählt der (vielfach arbeitsfreie) Samstag gleichwohl zu den Werktagen. Dieses ist z.B. für die Ermittlung der durchschnittlichen werktäglichen Arbeitszeit (§ 3 Arbeitszeitgesetz) von Bedeutung. ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5136
Zunächst wird darauf hinzuweisen, dass im Rahmen von KomNet keine Beratung zu tarifrechtlichen Fragen, insbesondere zu den im landesbezirklichen Tarifvertrag (TVöD-NRW) enthaltenen Bestimmungen für Schulhausmeister, erfolgen kann. Die Vorschriften des TVöD-NRW gehen zum Teil über die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes hinaus. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt ausschließlich auf G ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
Eine Belastungsanalyse nach TVÖD soll die für den Bereitschaftsdienst typischen Belastungen betrachten, also vor allem die Belastungen, die durch die Länge der Arbeitszeit, die Lage und Länge des Bereitschaftsdienstes (Nachtarbeit? Schichtarbeit? Wochenende? Schichtlänge?), die Häufigkeit des Bereitschaftsdienstes usw. auftreten. Dazu gehört auch eine Stellungnahme, warum von den tariflich vereinb ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 3639
Unter § 10 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG sind gesetzliche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG) aufgeführt. Mit den dort aufgeführten Tätigkeiten dürfen Arbeitnehmer beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, d.h. nur unter dieser Voraussetzung dürfen die Arbeiten sonntags ausgeführt werden!Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4387