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Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Dort heißt es unter der Nummer 1.3:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisa ...
Stand: 02.12.2025
Dialog: 13666
Nein! Ein Ausstieg aus der Arbeitsbühne ist nicht zulässig.Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 2121 Teil 4 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln" sind zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 4 enthält unter Nummer 4 Schutzmaßnahmen, konkret unter Nummer 4.1.2 organisatorisch ...
Stand: 02.12.2025
Dialog: 44105
Die Pflicht zum Aushang bestimmter Gesetze besteht ab dem ersten Beschäftigten.Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch Aushang), um die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auszuhängen sind vom Arbeitgeber je ...
Stand: 02.12.2025
Dialog: 23595
Nein, dies ist nicht erforderlich.Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist Folgendes nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stell ...
Stand: 02.12.2025
Dialog: 42551
Aus dem Arbeitsschutzrecht sind uns keine Bestrebungen zu Unisex-Toiletten bekannt.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbare ...
Stand: 27.11.2025
Dialog: 42428
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet, dass es sowo ...
Stand: 27.11.2025
Dialog: 42553
Alkohol- und Drogenkonsum am Arbeitsplatz kann die Arbeitssicherheit beeinträchtigen und wird daher schon länger in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften thematisiert. Betriebsspezifische Regelungen können mittels einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 konkretisieren die Verhaltenspflichten im betrieblichen Arbeitsschutz.Ziel der ...
Stand: 26.11.2025
Dialog: 43936
"Not-Aus"-Schalter müssen dort eingesetzt werden, wo entweder gefahrbringende Bewegungen zum Stillstand gebracht werden müssen (z. B. in Werkräumen mit elektrischen Maschinen) oder durch die Abschaltung sonstigen durch Elektrizität hervorgerufenen Gefahrensituationen begegnet werden muss (z. B. durchgehende Reaktionen, Abschaltung der Stromzufuhr zum Löschen von Bränden u. ä.). "Not-Aus"-Schalter ...
Stand: 26.11.2025
Dialog: 30304
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Weitere Anforderungen finden sich unter ...
Stand: 25.11.2025
Dialog: 43682
Die zulässigen Lagermengen pyrotechnischer Artikel sind der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." zu entnehmen. Die dort gegebenen Informationen beruhen auf dem Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen (1. SprengV , 2. SprengV , 3. SprengV) ...
Stand: 25.11.2025
Dialog: 13448
Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb sind unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) getroffen:"§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der A ...
Stand: 25.11.2025
Dialog: 2499
Im Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz wird zur Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung folgendes ausgeführt:" Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben?Dies ist notwendig, wenn Gefährdungen bisher nicht erkannt wurden oder sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit verändert h ...
Stand: 20.11.2025
Dialog: 16667
In allen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist zu dieser Frage nichts ausgeführt. Nach eben diesen Vorschriften ist aber der Arbeitgeber der Normadressat aller Regelungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-). Er ist in der Organisationsverpflichtung; er muss die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen durchführen usw. Daher braucht auch die Gefährdungsbeurteilung nicht unterschrieben zu werden, ...
Stand: 20.11.2025
Dialog: 5686
Feuerwerkskörper sind nach dem ADR überwiegend den UN-Nummern 0333 bis 0337 zuzuordnen. Bei den unter dem Begriff "Silvesterfeuerwerk" verkauften pyrotechnischen Gegenständen handelt es sich in der Regel um Feuerwerkskörper der UN-Nr. 0336, Klassifizierungscode 1.4G ADR, und 0337, Klassifizierungscode 1.4S ADR.Bei Anwendung der Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR "Freistellungen in Zusamm ...
Stand: 18.11.2025
Dialog: 3060
Hierzu ist in der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" unter 2 "Anforderungen aus der DIN EN 15 635" Folgendes nachzulesen:"Die Norm weist besonders eindringlich darauf hin, dass Lagereinrichtungen nur für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt sind. Es dürfen keine zusätzlichen Kräfte beim Absetzen oder Aufnehmen der Ladeeinheiten auftreten, z. B. durch zu schnelles Absetzen der Palett ...
Stand: 17.11.2025
Dialog: 42727
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen der ...
Stand: 17.11.2025
Dialog: 6466
Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von IBC greifen nur dann, wenn deren Geltungsbereich anwendbar ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so muss u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Einsatz dieser Behälter berücksichtigt werden. Anforderungen zur "Prüfung von Arbeitsmittel" werden in § 3 Abs. 6 BetrSichV und § 14 BetrSichV gestellt.Es ist bei Arbeits ...
Stand: 17.11.2025
Dialog: 11420
Nein, es muss keine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt bestellt werden.In § 17 "Nichtanwendung des Gesetzes" Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist nachzulesen, dass dieses Gesetz nicht anzuwenden ist, soweit Arbeitnehmer im Haushalt beschäftigt werden. ...
Stand: 14.11.2025
Dialog: 44204
Die Regelungen zum Lärm nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) gelten grundsätzlich auch für Beschäftigte mit Hörgeräten.Generell dürfen Personen mit Hörminderung keinen gehörgefährdenden Pegeln ausgesetzt werden, um eine Verschlimmerung des Hörschadens zu vermeiden.In der Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV (TRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen) we ...
Stand: 14.11.2025
Dialog: 18898
Die LärmVibrationsArbSchV lässt keine weiteren "Sonderfälle" zu. Die Bestimmung eines repräsentativen Lärmpegels über den Zeitraum einer Arbeitswoche (Bezugszeit 40 h) hinaus ist nicht gestattet. Im Rahmen von Ermittlungen der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen, die z. B. großen saisonalen Schwankungen unterliegen, ist es zweckmäßig, mehrere repräsentative Arbeitstage zu unterscheiden. Die Ergebnisse ...
Stand: 14.11.2025
Dialog: 19020