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Wie groß muss der Abstand zwischen Schiebetür und einem festen Gegenstand mindestens sein, um Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden?
KomNet Dialog 44279
Stand: 03.08.2026
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Türen, Tore, Fenster
Frage:
Wie groß muss der Abstand zwischen Schiebetür und einem festen Gegenstand mindestens sein, um Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden?
Antwort:
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.
Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:
Grundlegende Anforderungen an Türen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Nach der Nummer 1.7 des Anhangs müssen Schiebetüren und -tore gegen Ausheben und Herausfallen gesichert sein. Türen und Tore, die sich nach oben öffnen, müssen gegen Herabfallen gesichert sein.
Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.7 "Türen und Tore".
Unter der Nummer 6 "Sicherung gegen mechanische Gefährdungen" ist zum Schutz der Finger der Beschäftigten Folgendes nachzulesen:
"[...]
(6) Die Gefährdung, dass Finger eingezogen werden, besteht nicht, wenn die Flügel von automatischen Schiebetüren/-toren und festen Teilen ihrer Umgebung in einem Abstand s von 8 mm oder weniger aneinander vorbeilaufen (Abb. 1). Ein Abscheren oder Quetschen von Fingern wird verhindert, wenn der Abstand t zwischen Flügeln und Bauteilen 25 mm oder mehr beträgt (Abb. 1).
[...]"