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In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach dem Anhang der ArbStättV gilt folgendes: "(1) Verkehr ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 24383
Vorzugsweise führt man die Steigleiter an einem Industrie-Schornstein bis zum Boden, um diese sicher begehen zu können. Dort kann auch die PSA unter sicheren Gegebenheiten in die Führungsschiene geführt werden. In diesem Fall gibt es diverse Möglichkeiten um eine unbefugte Benutzung zu verhindern. Siehe z. B. die DGUV Information 208-032 „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“. Die Steigleiter de ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 22658
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege und deren Kennzeichnung finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Unter dem Punkt 4.2 (2) der ASR A1.8 ist folgendes nachzulesen: "Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 22760
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in § 4 (4), dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Weitere Anforderungen finden sich im Anhang zur ArbStättV u ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 20959
Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Punkt 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt we ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 20558
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Punkt 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nach Notwendigkeit Steigleitern in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sein. Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 Verkehrswege. In dieser ist unter Punkt 4.6.2 folgendes nachz ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 19774
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Im Anhang der ArbStättV ist unter Punkt 1.8 (1) "Verkehrswege" folgendes nachzulesen: "Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder b ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 24716
Für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen in Betrieben, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i.V.m. den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Nach Nummer. 2.3 Anhang zur ArbStättV müssen sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen jederzeit von Innen ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 15976
Angaben über Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 1.8 Abs. 1. "Verkehrswege....müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können." Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten (dazu gehören auch Verkehrswege) so eingeri ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 3619
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräum ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
TFT-Monitore geben keine relevante Röntgen- und auch keine magnetische Strahlung ab, weiterhin können Magnetfelder das Bild nicht verzerren. Arbeitsschutzrelevante Produktmerkmale bei TFT-Bildschirmen betreffen vor allem die elektromagnetische Strahlung im visuellen Bereich. Zum einen die hohen Leuchtdichten, welche belastend für das Auge sein können und somit durchaus zu einer Fehlbeanspruchung m ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 1447
Nach dem Punkt 3.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtu ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 29048
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Soweit sich im fraglichen Gebäude Arbeitsplätze befinden, geht das Arbeitsstättenrecht als die speziellere Rechtsnorm vor. Die Geländerhöhe von mindestens 1,00 m lotrecht über der Stufenvorderkante ist eine Forderung aus Kapitel 5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 - "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Die ASR A2.1 ist eine allgemein ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 1062
Gemäß § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.. Die zur ArbStättV bekannt gemachten Technischen Regeln für Ar ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen, dass verke ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet s ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Informationen zu Gefährdungen und den zu ergreifenden Maßnahmen bei Arbeitseinsätzen mit Hubschraubern sind in der DGUV Regel 114-009 (ehemals: BGR 162) "Sichere Einsätze mit Hubschraubern" aufgeführt. Bei Arbeiten im Bereich einer offenen Kabinentür besteht zweifelsohne Absturzgefahr und es sind, wie in der DGUV Regel 114-009 beschrieben, entsprechende Absturzsicherungsmaßnahmen zu treffen. Wie ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 5470
Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, fallen nicht unter die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dieses gilt auch für die v. g. Fahrzeuge mit Werkstatteinrichtungen. Diese Fahrzeuge unterliegen den verkehrs- und transportrechtlichen Bestimmungen. Als wesentliche technische Regel bei der Ausstattung von Fahrzeugen mit Werkstatteinrichtungen ist die VDI 2700 mi ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898