Introbild_Service
© vege - Fotolia.com

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.komnet.nrw

Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.komnet.nrw und seine Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.komnet.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Die „Agentur Barrierefrei NRW“ hat den Internetauftritt nach dem Web Content Accessibility Guidelines Verfahren (WCAG Verfahren 2.1) im September 2019 getestet und dabei festgestellt, dass die Seite www.komnet.nrw derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich" ist. Es handelt sich um ein relativ neues Testverfahren, das auf neuesten Anforderungen an die Barrierefreiheit beruht.

Nicht barrierefreie Inhalte

Auf der Internetseite www.komnet.nrw sind noch nicht alle Anforderungen der WCAG 2.1 umgesetzt. Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da dafür teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So sind derzeit  beispielsweise in einigen Bereichen  keine Hintergrundfarben angegeben und nicht alle Kontraste von Texten ausreichend.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2019 erstellt. Dazu wurde vom LIA gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld von der Agentur Barrierefrei NRW ein WCAG-Test durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zum Landesinstitut aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen. Insbesondere können Sie uns mitteilen, wenn Ihnen Mängel auf der Seite aufgefallen sind. Außerdem können Sie sich an uns wenden, wenn Sie  Informationen über Inhalte benötigen, die nicht in der Richtlinie enthalten sind.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an das LIA.nrw übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ihr Ansprechpersonen in der Online-Redaktion:

Susanne Schulz (kommissarisch), Leitung Abteilung 1 - Zentrale Services und Digitalisierung​

E-Mail: info@lia.nrw.de

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen (Kontakt per E-Mail: ueberwachung-barrierefreie-it@mags.nrw) prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.komnet.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten (Kontakt per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de). Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen.