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In § 3a Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 42717
Die Maßnahmen müssen für die Menschen mit Behinderung geplant werden, die dort beschäftigt werden.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 42678
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
einer Arbeitsstätte gibt es im Baurecht und im Arbeitsschutzrecht in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV.Das Baurecht regelt u.a., dass bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Diese ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621
und für die Beschäftigten verständlich und umsetzbar sein. Menschen mit geistiger Behinderung werden mit Aufgaben beauftragt, die sie entsprechend ihrer Fähigkeiten ausführen können. Das bedeutet, sie verstehen die Arbeitsaufträge und können sie abarbeiten. Die Unterweisung beinhaltet die Arbeitsanweisungen sowie die Vorsichtsmaßnahmen, die die Menschen mit Behinderung beachten können und müssen. Diese sind in für diese ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 6223
können. Besonders schutzbedürftig sind u.a. werdende und stillende Mütter, Beschäftigte mit Behinderung sowie jugendliche und ältere Beschäftigte (vgl. Amtliche Begründung zum Arbeitsschutzgesetz, BT-Drucksachen 13/3540 und 13/4854, 1996)." Aus: Inkludierte Gefährdungsbeurteilung. Bericht des LVR Integrationsamts in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e. V. (2017, S ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43040
mit spezifischen Regelungen wie beispielsweise § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu erfolgen. Gemäß § 3a Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber, sofern er Menschen mit Behinderung beschäftigt, "die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden". Konkretisiert ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 43226
hiervon sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend dokumentiert werden. Das heißt, Sie müssen unter Berücksichtigung der jeweiligen Behinderungen feststellen, ob bzw. welche Personen mit den jeweiligen Maschinen arbeiten dürfen und welche Schutzmaßnahmen individuell ergriffen werden müssen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG hinreichend ...
Stand: 24.09.2016
Dialog: 27533
Die/Der Schwerbehindertenbeauftragte des Arbeitgebers wird von diesem gemäß § 98 Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - als Beauftragte/r benannt. Bei Bedarf können auch ein oder mehrere Vertretungen hierzu benannt werden. Sie/Er unterstützt den Arbeitgeber verantwortlich in der Wahrnehmung der sich aus dem SGB IX ergebenden Pflichten des Arbeitgebers. Hier sind insbesondere die §§ 80 bis 84 SGB IX zu nen ...
Stand: 07.05.2013
Dialog: 18473
Grundsätzlich nein! Die Verpflichtung zur regelmäßigen Unterweisung gilt für alle Beschäftigten. Natürlich sind etwaige Einschränkungen und Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Form und Durchführung von Unterweisungen sind entsprechend der personellen Voraussetzungen anzupassen. Gerade im präventiven Bereich und bei Verhaltensregeln ist es enorm wichtig, dass alle Beschäftigten ...
Stand: 27.03.2014
Dialog: 20748
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Absatz 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 3271
ärztlicher Beratung zu unterbreiten.Nach § 4 Abs. 2 der ArbMedVV darf "der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat."Ob die Art und Schwere der Behinderung es zulässt, dass die behinderten Mitarbeitern überhaupt mit den Reinigungsarbeiten beschäftigt werden dürfen oder ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
Aus der Sicht des Arbeitsschutzes ist ein Verkaufsständer mitten auf einem Flucht- und Rettungsweg nicht zulässig (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3). So ein Weg muss im Panikfall ohne Behinderung benutzbar sein. Auch wenn scheinbar die Mindestbreite weiterhin eingehalten wird, handelt es sich bei einem Verkaufsständer um ...
Stand: 07.09.2018
Dialog: 1118
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a in Absatz 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dies gilt unter anderem für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 27.01.2023
Dialog: 42713
oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“Ein Benachteiligungsverbot wegen "Alters" ist jedoch im GG nicht aufgeführt.Im Rahmen der nationalen Umsetzung von EU-Richtlinien wurde in Deutschland am 14.08.2006 das "Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung" (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz-AGG) erlassen ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 3439
Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist gemäß § 1, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Im § 2 "Anwendungsbereich" des AGG werden die Bereiche genannt, in denen eine entsprechende ...
Stand: 20.07.2015
Dialog: 24348
„Spielplatzgeräte für die öffentliche Nutzung“ fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie). Ob ein Spielgerät in den Anwendungsbereich z. B. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) oder der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) fallen kann, ist ggf. zu prüfen und kann zur CE- Kennzeichnung mit allen Konsequenzen führen. In jedem Fall is ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 25002
Grundsätzlich dürfen schwangere Mitarbeiterinnen Bewohner einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen außerhalb des Hauses (bei Spaziergängen, Arztbesuchen usw.) in 1:1 Betreuung begleiten.Aber auch hierbei hat der Arbeitgeber die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zu beachten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
Behinderung,- weitere Erkrankungen.Ebenso empfiehlt es sich nicht, Personen zu bestellen, die nur kurzzeitig im Betrieb anwesend sind, wie Teilzeitkräfte oder Personen, die in Kürze aus dem Betrieb ausscheiden. ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 4101
, dass wenn der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen beschäftigt, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 43594