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der CLP-Verordnung sind auf Mengen von 125 ml begrenzt.Eine weitere Eingrenzung ist nach der Eigenschaft des Stoffes oder des Gemisches gezogen worden.In Ziffer 1.5.2.1.3 bezieht sich das auf die Einstufung, dass der Stoff oder das Gemisch sich gegenüber Metallen korrosiv verhält. Ist also die Kleinmenge auf 125 ml begrenzt und ist der Stoff oder das Gemisch als korrosiv gegenüber Metallen eingestuft ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 12599
Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden Sie auf de ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
oder baurechtlicher Nutzungseinheit dürfen kleinere Mengen als in Tabelle 1 Spalte 3 angegeben unter Einhaltung der Maßnahmen nach Abschnitt 4 auch außerhalb von Lagern gelagert werden (Kleinmengen). Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von Lagern gelagert wird, darf 1.500 kg nicht überschreiten."Folglich sind, wenn in Verkaufsräumen größere Mengen gelagert werden sollen, die notwendigen ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
Werden Arbeitnehmer mit dem Umgang von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 GefStoffV eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem.§ 6 GefStoffV zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Informati ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
für Verkaufsräume maßgeblich.Dort steht:"Pro Brandbekämpfungsabschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit dürfen kleinere Mengen als in Tabelle 1 Spalte 3 angegeben unter Einhaltung der Maßnahmen nach Abschnitt 4 auch außerhalb von Lagern gelagert werden (Kleinmengen). Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von Lagern gelagert wird, darf 1.500 kg nicht überschreiten."Folglich ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 43758
und Verkehr (BMDV) angeboten.Direkte Arbeitschutzauflagen ergeben sich neben den einschlägigen Gesetzen, wie Arbeitsschutzgesetz oder Gefahrstoffverordnung, aus der TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle. ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
sind. Als Beispiel hierzu können abfallgruppenspezifische Betriebsanweisungen nach der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle", genannt werden. Auch in der TRGS 555 "Betriebsanweisungen" https://www.baua.de/trgs werden Beispiele für Gruppenbetriebsanweisungen genannt (Labore, Läger). Im Einzelfall können auch die Unfallmerkblätter ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 (Abschnitt 1 Absatz 3 der TRGS 510).Die Menge der Gefahrstoffe, die pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit außerhalb eines Lagers gelagert werden dürfen (Kleinmengen), ergibt sich entsprechend der Gefahrenhinweise (H-Sätze) nach Tabelle 1 der TRGS 510. Die Menge der Gefahrstoffe im Produktions- oder Arbeitsgang bleibt bei der Beurteilung ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
gemäß TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" anzuwenden. Des Weiteren muss für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft entsprechend Nummer 5.2 als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung benannt sein.Die für Fachkräfte geforderten Kenntnisse ...
Stand: 27.01.2021
Dialog: 2673
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Beispielsweise finden sich in den folgenden TRGS'en Hinweise auf ein Verbot von Nahrungs- und Genussmittel:TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle"TRGS 526 "Laboratorien"TRGS 528 ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)] ausgestattet werden. Dabei ist u.a. die konkretisierende Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" zu berücksichtigen. "So kann z.B. nach der Nr. 6.5 der TRGS 520 der Sozial- und Aufenthaltsbereich im Betriebsgebäude ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
Nähere Informationen finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 520 - Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.Die TRGS 520 unterscheidet hinsichtlich der Qualifikation in Fachkräfte und sonstiges Personal. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer als Fachkraft gemäß Ziffer 4.2 - Fachkundige Personen der TRGS 520 ...
Stand: 06.01.2025
Dialog: 13855
. bei Benzinfilterwechsel, Fördermengenprüfung, Vergaserarbeiten usw. – die gesondert gesammelt und entsorgt werden müssen.Mehrere schwere Explosionsunfälle von Altölsammelbehältern haben gezeigt, dass der Einfachheit halber und wegen Fehlens geeigneter Sammelbehälter diese „Kleinmengen“ mit in die Altölsammelbehälter gefüllt werden. Nur allzu schnell wird dann aus einem Stoff mit einem Flammpunkt von über 55 °C ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5122
Es ist die deutsche Fassung zu verwenden. In Deutschland gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Die Vorschriften in Amerika können sich deutlich von denen in Europa und Deutschland unterscheiden. Wie unter dem Punkt 70.1 der RSEB nachzulesen ist, sind die USA, im Gegensatz zu Deutschland, kein ADR Vetragsstaat und müssen sich dementsprechend auch nicht an diese Vorschriften halten. In Art ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42414
von Gefahrstoffen" sind unabhängig von der Menge immer einzuhalten.In Abschnitt 4.1 Absatz 4 ist nachzulesen:"Werden die jeweiligen Kleinmengen (siehe Abschnitt 1 Absatz 8) pro abgeschlossenem Betriebsgebäude bzw. Brand(bekämpfungs)abschnitt oder baurechtlicher Nutzungseinheit überschritten, sind mindestens die überschreitenden Mengen in Lagern nach Abschnitt 2 Absatz 10 unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662