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die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Im Abschnitt 8 der ASR A2.3 ist u. a. Folgendes nachzulesen:"8 Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen Fluchtwege und Notausgänge müssen mit hochmontierten Sicherheitszeichen nach Abschnitt 8.2 Absatz 3 Nummer 2 gekennzeichnet sein. Für Hauptfluchtwege gelten die Anforderungen ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 44040
von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Punkt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Dementsprechend ist es einem Arbeitgeber unmöglich, durch eine andere Maßnahme die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist unter Nr. 4 Absatz 4 ausgeführt:"Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
Nach der ASR A2.3 -"Fluchtwege und Notausgänge" gilt unter Abschnitt 8.1 grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen. ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 16597
- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Anfahrschutz gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseiten ortsfester Endregale bei verfahrbaren Einrichtungen. (...)"Auf die ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Ziffer 5.2) weisen wir hin. ...
Stand: 12.06.2024
Dialog: 42838
Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind im Flucht- und Rettungsplan zu verwenden. Siehe hierzu die Ausführungen unter dem Punkt 6 Absatz 1. Dort heißt es:"Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht ...
Stand: 27.05.2024
Dialog: 28939
werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter der Nummer 5.3 ist dort folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:...die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
Eine Übergangsfrist ist uns nicht bekannt.Allgemeine Vorgaben zur Kennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)."(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist in Abschnitt 10 Absatz 2 gefordert:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Das bedeutet ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 15671
, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt." Ein Notausgang kann also ausschließlich für den Notfall konzipiert sein oder sich im Verlauf eines Fluchtweges befinden, der gleichzeitig Verkehrsweg ist. Hinweis:Auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" weisen wir hin. ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 14298
Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Abschnitt 5.2 "Hindernisse und Gefahrstellen" ist die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gelbschwarze oder rot-weiße Streifen deutlich erkennbar und dauerhaft auszuführen. Die Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12293
einer Betriebstankstelle handelt es sich auch um eine Arbeitsstätte. Die Anforderungen an die Arbeitstättenverordnung - ArbStättV - hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 konkretisiert. Unter Ziffer 5.2 ist beschrieben, wie Hindernisse und Gefahrstellen zu kennzeichnen sind (gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen). Bei ständigen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 17924
" und die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In Abschnitt 8 finden sich die Anforderungen zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen.Unter Abschnitt"8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit Absatz 2 ist nachzulesen:Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088
/ungeschuetzte_bewegte_maschinenteile. Eine Forderung nach farblicher Kennzeichnung der beweglichen Maschinenteile ist uns nicht bekannt. Hinweise: 1. Informationen zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen sind Abschnitt 5.2 der ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu entnehmen. 2. In der Broschüre "Farbe am Arbeitsplatz. Hinweise für die praktische Farbgestaltung" www.baua.de/de/Publikationen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
". Unter dem Punkt 5.3 ist dort u. a. folgendes nachzulesen:"- die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Erste-Hilfe-Räumesind mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ zu kennzeichnen.(2) Die Lage der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen können dem Flucht- und Rettungsplan gemäß Punkt 9 Abs. 3 der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ entnommen werden."Hinweis:Auf die DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42497
der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte zu achten (Kapitel 5 der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"). ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 6507
werden. Auf die Anstoßgefährdung im Kopfbereich, die aufgrund dieser verringerten Durchgangshöhe besteht, ist mit einer Kennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ hinzuweisen." ...
Stand: 06.02.2025
Dialog: 44054
nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 19691