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schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Schiebevarianten (z. B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig. (7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 43575
Person („Fuhrparkleiter“) eindeutig zugeordnet sein.Der Arbeitgeber hat auf Grund der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels Fahrrad selbst und den Wechselwirkungen des Arbeitsmittels mit seiner Arbeitsumgebung verbunden sind.Dabei sind z. B. die Qualität der Fahrräder, die inner ...
Stand: 22.08.2025
Dialog: 42865
-Akkus sowie deren Ladung und geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes finden sich weiterhin in den Publikationen VdS 3103 "Lithium-Batterien" und VdS-Richtlinie 2259 "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge" des VdS.Die BGHW bietet eine Musterbetriebsanweisung für den Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus an.Die Gefährdungen welche im Rahmen der Benutzung von Elektrofahrzeugen bzw. den entsprechenden ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 43958
, dass Persönliche Schutzausrüstung oder Schutzkleidung erforderlich ist, hat der Arbeitgeber diese zur Verfügung zu stellen und zu reinigen. Die Beschäftigten haben diese zu tragen.Hinweis:Die Definition von Persönlicher Schutzausrüstung kann dem § 1 Anwendungsbereich der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) entnommen werden:"(2 ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 20798
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u .a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nr. 1ff. der BetrSichV entnehmen.Nach der DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge gemäß ihrer Bauart dadurch gekennzeichnet, dass sie1. mit Rädern ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385
(BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten Beschäftigten vorbehalten ist, insbesondere das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen einer speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung wie Wunschuntersuchung (ArbSchG), anlassbezogene Untersuchung (BetrSichV) und tätigkeitsbezogene Untersuchung ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
anlassbezogen, d. h.- bei der Benutzung noch nicht verwendeter Typen von Hubarbeitsbühnensowie- bei jeder neuen Arbeitsaufgabe oder Baustelle.Nach Bedarf, mindestens einmal jährlich, müssen Unterweisungen wiederholt werden."Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
(Gabelstapler) beruht auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen, sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der BetrSichV, wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 aufgeführt und gelten ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
abgebildet, in der der Zusammenhang zwischen Sehabstand und Bildschirmdiagonale dargestellt ist.Der Sehabstand muss der Sehaufgabe entsprechen und mindestens 500 mm betragen. Größere Sehabstände bis 800 mm können erforderlich werden bei Bildschirmen mit großen Anzeigeflächen oder bei Benutzung von mehreren Geräten. Um unnötige und belastende Akkomodationsvorgänge durch häufige Blickwechsel zwischen ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten Beschäftigten vorbehalten ist, insbesondere das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen einer speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung wie Wunschuntersuchung (ArbSchG), anlassbezogene Untersuchung (BetrSichV) und tätigkeitsbezogene Untersuchung (UVV) steht der G 25 als anerkannte Regel ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Nähere Informationen hierzu enthält die TRBS 1203 "Befähigte Personen". Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Herstellerinformationen und die vorgesehene Betriebsweise zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
und der geringeren Stromstärke eher gegeben als bei einer kabelgeführten Bohrmaschine. Beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln sollten die Kinder und Jugendlichen ausführlich in die Handhabung eingewiesen werden, insbesondere soll die Benutzung vorgemacht und von den Kindern nachgemacht (geübt) werden. Die Gefahren, die von den Geräten ausgehen, sollen erläutert werden. Wenn nötig, sind die Arbeitsschritte ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
müssen durch den Benutzer vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel unterzogen werden" ...
Stand: 19.12.2025
Dialog: 29989
für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden unter Ziffer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV genannt. Dort wird gefordert, dass beim Heben oder Fortbewegen von Beschäftigten Lastaufnahmemittel an jedem Arbeitstag auf einwandfreien Zustand zu überprüfen sind (Nr. 2.4 a). Wir gehen davon aus, dass dieser Sachverhalt nicht auf die von Ihnen genutzten Lastaufnahmemittel zutrifft. Eine tägliche ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
Tätigkeit sehr starken Verschmutzungen ausgesetzt sind. Gemäß Absatz 4 sollen bei Umkleideräumen mit mehreren Zugängen Ein- und Ausgang getrennt sein. Ist der Umkleideraum für eine gleichzeitige Benutzung von mehr als 100 Beschäftigten bestimmt, so müssen die Ein- und Ausgänge ebenfalls getrennt sein.Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 43741
finden sich in der DGUV Regel 112-119 "Benutzung von Atemschutzgeräten" "Die Qualität der Atemluft muss DIN EN 12 021 entsprechen. Wird technische Druckluft, z.B. aus Druckluft-Netzen, zur Atemluft-Versorgung gewählt, ist durch eine halbjährige Überprüfung sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Atemluftqualität nach DIN EN 12 021 erfüllt werden, z.B. hinsichtlich Ölgehalt, Wassergehalt etc ...
Stand: 21.09.2016
Dialog: 27376
in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben."Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 2.3 ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656