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für Arbeitsstätten ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände" wird zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergänzend ausgeführt:"(...) Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte ...
Stand: 26.06.2025
Dialog: 22585
Ja, ein ausgebildeter Brandschutzbeauftragte kann die Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher schulenUnter der Nummer 3 der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" ist nachzulesen, dass das Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42956
Aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung dürfen Sie die Beschäftigten theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern intern schulen.In der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" ist unter der Nummer 3 "Aufgaben von Brandschutzbeauftragten" u. a. Folgendes nachzulesen:"15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen ...
Stand: 27.02.2026
Dialog: 12657
7.3 Vorgaben zu Brandschutzhelfern. Zur Anzahl an Brandschutzhelfern wird dort ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
Ja, dieser kann als Brandschutzhelfer gezählt werden. Siehe hierzu die Informationen unter der Nummer 1.2 der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau ...
Stand: 17.03.2020
Dialog: 43089
Brandschutzhelfer sind grundsätzlich ab einem Beschäftigten zu benennen. Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl ...
Stand: 30.10.2025
Dialog: 28161
Ja, die Regelungen für Brandschutzhelfer gelten unabhängig davon, ob eine Werkfeuerwehr vorhanden ist oder nicht.Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
Ja.die Regelungen für Brandschutzhelfer richten sich immer an den Arbeitgeber.Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
In der FBFHB-026 „Hinweise zur sicheren Durchführung von praktischen Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen“ des Sachgebiets Betrieblicher Brandschutz der DGUV ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Im Rahmen der Ausbildung von Brandschutzhelfern sollen die Teilnehmenden mit einem realen Feuer, wie z. B. Hitze, Flammen sowie Flammenbewegungen, konfrontiert werden.Virtuelle ...
Stand: 04.08.2022
Dialog: 43667
in einer Betriebsstätte oder auf Baustellen tätig, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer und Ersthelferinnen absprechen. Wird in einem Fremdbetrieb gearbeitet, kann in Absprache mit diesem auf die Erste-Hilfe-Organisation dieses Betriebes zurückgegriffen werden."Unserer Einschätzung nach kann diese Vorgehensweise analog für die Brandschutzhelfer gesehen werden. Die genaue Anzahl an Brandschutzhelfern ...
Stand: 11.12.2025
Dialog: 42437
% Prozent an Brandschutzhelfern weiterhin Folgendes ausgeführt: Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Nähere Informationen finden sich in der unter Punkt 2.6 in der DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz ...
Stand: 11.12.2025
Dialog: 25058
in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Unter der Nummer 7.3 "Brandschutzhelfer" ist dort nachzulesen, dass der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen hat.Hinsichtlich Ihrer Fragestellung wird unter Nummer 1.2 ...
Stand: 27.05.2026
Dialog: 22008
Die Brandschutzhelfer sind zu benennen.Unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung ...
Stand: 28.04.2026
Dialog: 42876
Die Pflicht zur Unterweisung mit einem Feuerlöscher besteht nur für die Brandschutzhelfer. Es empfiehlt sich aber, alle Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen.Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 42569
des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan,Ausbildung von Mitarbeitern, z. B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen. Brandschutzhelfer sind in einem Betrieb für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig.Deshalb ist es sinnvoll, wenn in einem Unternehmen pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13845
an Brandschutzhelfern weiterhin folgendes ausgeführt: Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Nähere Informationen finden sich unter Punkt 2.6 in der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz ...
Stand: 04.06.2025
Dialog: 24921
Im Sinne der DGUV Information 205-023 (bisher: BGI/GUV-I 5182) "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" ist fachkundig, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit alleine reicht nicht aus, um ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 20680
In der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" findet sich unter dem Punkt 4 zu der Qualifikation der Ausbilder / Fachkunde der Ausbilder für Brandschutzhelfer folgende Aussage:"Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann durch den Arbeitgeber, dessen Beauftragte oder auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern, wie z. B. mit Feuerlöschgeräteherstellern ...
Stand: 31.08.2020
Dialog: 43270
auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken müssen, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. In die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen hat der Arbeitgeber nur diejenigen Beschäftigten zu unterweisen, die die Aufgaben der Brandbekämpfung übernommen haben. Das können z. B. Brandschutzhelfer sein.Die zu unterweisenden Personen und den Umfang ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 29191
. Brandschutzhelfer sein.Die zu unterweisenden Personen und den Umfang der Unterweisungen muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen.Gemäß § 6 Absatz 4 der ArbStättV müssen die Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen.In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter dem Punkt 7.3 ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 42716