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als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet."Eine Definition ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
In der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird unter Ziffer 5.2 ausführlich auf das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge eingegangen. Demnach ist Trägern einer Mund-Nase-Bedeckung (MDB) zumindest eine Wunschvorsorge zu ermöglichen.Unter 5.2.1 heißt es hierzu:"(2) Neben den bestehenden betriebsärztlichen Aufgaben inklusive Angebotsvorsorge kommt der Wunschvorsorge eine wichtige Rolle ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43155
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Diese Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschliessend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV benennt die Anlässe für Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 19.06.2014
Dialog: 21374
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Nachuntersuchungen sollten in 5-jährigem Abstand, bei Personen über 40 Jahre in 3-jährigem Abstand durchgeführt werden. Die Untersuchung ist durch eine fachkundige Person durchzuführen, z.B. durch einen Betriebsarzt, einen Augenarzt oder durch arbeitsmedizinische Dienste. Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber, die Abrechnung erfolgt ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
Die Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.“ Eine Frist für die Durchführung der Wunschvorsorge wird in der ArbMedVV nicht genannt. Die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - hier die AMR 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen", definiert Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV, jedoch ...
Stand: 14.03.2015
Dialog: 23336
. Weitere Vorsorgeanlässe können sich aus dem Tragen von persönlicher Schutzausrüstung wie z. B. Schutzhandschuhe ergeben. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu tragen.Die arbeitsmedizinische Vorsorge selbst differenziert sich in Pflichtvorsorge (die Teilnahme des Studierenden an dieser ist eine Tätigkeitsvoraussetzung), Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798
Vorsorgeuntersuchungen findet man in der AMR 2.1. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:Punkt 1"(2) Der Arbeitgeber hat Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV in regelmäßigen Abständen zu veranlassen bzw. anzubieten (§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1 ArbMedVV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge auch dann regelmäßig anzubieten ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern, sind im Teil 4 im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV aufgeführt und verpflichten somit den Arbeitgeber, eine arbeitsmedizinsche Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge).Ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Auswahl des zu untersuchenden ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV geregelt. Nach § 4 Absätze 1 und 2 der ArbmedVV hat der Arbeitgeber "nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 02.06.2015
Dialog: 23976
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang.In der konkretisierenden TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm ist unter der Nummer 5 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" zu Ihrer Frage Folgendes nachzulesen:"(2) Pflichtvorsorge ist nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 3 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV durch den Arbeitgeber ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
Vorsorgeuntersuchungen findet man in der AMR 2.1. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:Punkt 1"(2) Der Arbeitgeber hat Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV in regelmäßigen Abständen zu veranlassen bzw. anzubieten (§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1 ArbMedVV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge auch dann regelmäßig anzubieten ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da stets die konkreten Tätigkeiten bzw. der Arbeitsplatz zu berücksichtigen sind.Regelungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge werden in der gleichnamigen Verordnung (ArbMedVV) getroffen. In den §§ 3 und 4 ArbMedVV werden die Anforderungen an sog. Pflicht- und Angebotsvorsorgen formuliert, Anhang 1 der ArbMedVV gibt für diese Vorsorge ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes. Aus diesem Grund ist zu klären, ob die auf Honorarbasis beschäftigten Personen in einem weisungsgebundenem Arbeitsverhältnis stehen und die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- somit auf die Honorarkräfte anzuwenden sind, oder ob ...
Stand: 06.02.2017
Dialog: 28475