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von bis zu 24 Monaten der Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden."Wer Elternzeit beanspruchen will, muss siefür den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen undfür den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochenvor Beginn ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 18757
aber gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz umsetzen.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Das für die Beantwortung einschlägige Gesetz ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 8642
Da der stillenden Mutter auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit frei zu gegeben ist, kann es tatsächlich die einfachste Lösung sein, das zu stillende Kleinkind an den Arbeitsplatz mitzubringen.In § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ist die Stillzeit geregelt. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
Regelungen zur Stillzeit finden sich im § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4838
Unterabschnitt in eigener Verantwortung wahrzunehmen."Diese Möglichkeit der Aufgabenübertragung findet sich auch in anderen Vorschriften wieder wie im § 13 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen."oder im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Das Mutterschutzgesetz findet auf alle Frauen Anwendung, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sofern der Arbeitsort der Frau in der Bunderepublik Deutschland liegt. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin, und zwar nicht nur für die im Gesetz geregelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, sondern auch für den Lohn- ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen sind, dass durch zumutba ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)In Ihrem Fall kommt aufgrund Ihrer Panikattacken eventuell ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
der maximal zulässigen Arbeitszeit von 8,5 Stunden für Schwangere (§ 4 Abs. 1 MuSchG) muss geachtet werden. Sollten Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, dass eine unverantwortbare Gefährdung bei der Entsendung besteht, dürfen Sie Ihre schwangere Mitarbeiterin entsprechend nicht entsenden (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG). Allgemein empfiehlt es sich, die betreffende Mitarbeiterin in die Erstellung ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Die Dokumentationspflicht bezüglich der Gefährdungsbeurteilung und die Informationspflicht ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG gilt auch für Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder sie ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Es gilt wie bei Arbeitnehmerinnen, dass bei Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahen zu treffen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
, die Arbeitnehmer/innen beschäftigen (§ 2 Abs. 3 ArbSchG).Wem im Betrieb die Arbeitgeberverantwortung obliegt, ist im § 13 "Verantwortliche Personen" des ArbSchG festgelegt:"(1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber sein gesetzlicher Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, der vertretungsberechtigte ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
der Gefährdung nach Nummer 1 zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlicha)keine Schutzmaßnahmen erforderlich sein werden,b)eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 erforderlich sein wird oderc)eine Fortführung der Tätigkeit der Frau an diesem Arbeitsplatz nicht möglich sein wird.Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
KomNet beantwortet Fragen zum Arbeitsschutz, dazu gehört auch der Mutterschutz. Ihre Frage ist auch eine Frage zum Arbeitsrecht, dazu kann KomNet nicht beraten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dazu keine Beratung anbieten können. Sie sollten sich diesbezüglich bei Ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt (für Arbeitsrecht) beraten lassen.Folgende Informationen zum Mutterschutz kann KomNet Ihne ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten nur zum Teil für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Familienhaushalten. So gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie z. B. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten (vgl. § 1 Abs. 2 S ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216