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zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
) für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen muss, ist folgende Reigenfolge zu beachten (§ 13 MuSchG):Umgestaltung der ArbeitsbedingungenArbeitsplatzwechselbetriebliches Beschäftigungsverbot.Nach dieser Reihenfolge ist ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot (Stundenreduzierung) einem vollständigen Beschäftigungsverbot vorzuziehen ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
Provision ist grundsätzlich Arbeitsentgelt und damit in die Ermittlung des zustehenden Mutterschutzlohnes einzubeziehen.Berechnungsbasis ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 18 Mutterschutzgesetz). ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 5865
Unter § 2b Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit - BEEG wird ausgeführt:"(1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 5028
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
sind.In diesem Zusammenhang bestehen häufig auch Unklarheiten über die Festlegung des Berechnungszeitraumes zur Ermittlung der Entgeltleistungen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber Schwangeren, die wegen eines Beschäftigungsverbotes teilweise oder ganz mit der Arbeit aussetzen müssen, mindestens der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn des Monats zu gewähren hat ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 1120
Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter gemäß § 18 Mutterschutzgesetz vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Hierauf haben Sie also einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.Der Arbeitgeber wiederum ist gegen die Aufwendungen ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 20403
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf, we ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
Die Lohnfortzahlung im Falle eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes ist im § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach wird "als Mutterschutzlohn [...] das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt". In den Fällen, in denen ein Beschäftigungsverhältnis noch keine 3 Monate besteht, regelt § 21 Abs ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 23028
Zuständig für die Lohnzahlung ist der Arbeitgeber. Grundlage hierfür ist der § 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG. Einer Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abger ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23791
Zuständige Stelle ist ab dem Zeitpunkt des Insolvenzantrages zunächst das Amtsgericht, bei dem die Insolvenz beantragt wurde. Vielfach setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter ein, der dann Ansprechpartner für alle Forderungen ist.Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist auch im Falle einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter einzuhalten. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter bei einer beabsichtigte ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9444
Die rechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz-MuSchG) und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelten auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren b ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
gezahlt. Somit würden sich Arbeitsaufträge, die Sie während der Schwangerschaft nicht mehr bekommen, nicht auf den Mutterschutzlohn auswirken.(Hinweis zur Begriffsbestimmung von „vor dem Eintritt der Schwangerschaft“: Ist die Schwangerschaft z. B. im Januar eingetreten, errechnet sich der Durchschnittsverdienst aus den Monaten Dezember, November und Oktober). Zur Berechnung des durchschnittlichen ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 6581
In Bezug auf das Stillen ist im § 7 Abs.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn. ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42272
Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 21 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, wo es heißt:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:...Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten"Zu den unverschuldeten Arbeitsversäumn ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 4637