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Beschäftigungsverbote sind im Abschnitt 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geregelt und greifen dann, wenn die nach Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 MuSchG vom Arbeitgeber ergriffenen Schutzmaßnahmen keinen effektiven Schutz für Mutter und Kind darstellen (vergl. § 9 MuSchG).Im vorliegenden Fall könnte zunächst an § 11 Abs. 5 Nr. 1 (Arbeiten mit Lasten von mehr als 5 bzw. 10 Kg), Nr. 3 (ständiges Stehen) MuSchG ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
Nach Ende der Schutzfrist gemäß § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG - (Schutzfrist nach der Entbindung - im Normalfall 8 Wochen) setzt sich ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich unverändert fort. Das bedeutet, dass nach Ende der Schutzfrist die Frau ihre Arbeit wieder aufnehmen muss, sofern sie keine Elternzeit in Anspruch nimmt.Kündigung durch die Arbeitnehmerin:Möchte eine werdende Mutter ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
Im § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist geregelt, dass die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen soll. Bei dieser Sollvorschrift handelt es sich nicht um eine erzwingbare Rechtspflicht, sondern um einen nachdrücklichen Hinweis, dass der Arbeitgeber seinen mutterschutzrechtlichen Pflichten nur nachkommen kann, wenn ihm die Schwa ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 4362
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Der Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist im § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach ist die Kündigung vom Beginn der Schwangerschaft an, bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.Für diese Ausnahmen müssen besonderer Gründe vorliegen, welche ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
Einer Frau darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zur Zeit der Kündigung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Diesen Kündigungsschutz genießen Sie auch, wenn die Tankstelle von dem neuen Pächter übernommen wurde.Übernimmt ein n ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
für Arbeitsrecht wenden.Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.mags.nrw/mutterschutz.Hinweis:Die Arbeitsgerichte bieten teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus weisen wir auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hin. ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz, ist eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Behörde möglich.Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Fragen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindung ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) trifft keine speziellen Regelungen hinsichtlich der Kündigung durch die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer während der Elternzeit. Maßgeblich für eine Kündigung von Seiten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers während der Elternzeit sind daher die geltenden oder getroffenen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Kündigungsfristen). Wir bitten um Ihr Vers ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 23849
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz - MuSchG.Bei einer beabsichtigten Kündigung seitens des Arbeitgebers muss dieser die Zulässigkeit einer Kündigung vorher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen. Dies gilt auch bei beabsichtigten Betriebsschließungen.Ist Ihr bisheriger Arbeitgeber verstorben, wird er ei ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieser dauert mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Auch Nebentätigkeiten fallen unter diesen Kündigungsschutz.Nähere Informationen zum mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/kuendigungsschutz-schwangerschaft ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42635
, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Arbeitgeber muss dieser die im Mutterschutzgesetz festgelegten Maßnahmen zum Schutze der werdenden Mutter beachten und die nötigen Maßnahmen treffen. Auf die Informationen und Publikationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin. ...
Stand: 11.09.2024
Dialog: 4276
Zu Frage 1 und 2:Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er dauert bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt und gilt auch in der Elternzeit.Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Frau in einem Minijob oder im Rahmen einer Nebentätigkeit angestellt ist. Zu Frage 3:Von Seiten des Mutterschutzgesetzes spricht n ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42482
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde stellen ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich für das Best ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich n ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229