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Es bestehen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG keine Bedenken, wenn 17-jährige Schülerinnen oder Schüler, die die Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren erfüllt haben, bis 19.00 Uhr beschäftigt werden.Nach § 14 JArbSchG sind Jugendlichen Tätigkeiten bis 20.00 Uhr erlaubt. Es spricht auch grundsätzlich nichts dagegen, wenn Personen dieser Altersgruppe gelegentlich Kinder beaufsichtigen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2204
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bezieht sich auf die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Insoweit gilt das Territorialitätsprinzip, also es gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt auch für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Ausland, sofern das Beschäftigungsverhältnis im Bundesgebiet begründet wurde und nur ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6668
als Kinder im Sinne des JArbSchG.Die Beschäftigung von Kindern ist bis auf wenige Ausnahmen verboten (§ 5 JArbSchG).Das JArbSchG verbietet weder die Beschäftigung eines Jugendlichen in Gaststätten noch den Ausschank von Alkohol durch Jugendliche. Nach § 31 Abs. 2 ist zu beachten: "Wer Jugendliche beschäftigt, muß sie vor körperlicher Züchtigung und Mißhandlung und vor sittlicher Gefährdung durch andere ...
Stand: 29.06.2023
Dialog: 5829
Nein; gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche erst mit 13 Jahren Zeitungen austragen. ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 702
Eine Bewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist immer dann notwendig, wenn eine Beschäftigung vorliegt. Eine Beschäftigung definiert sich über die Vermarktung des Films, eine Bezahlung für den Darsteller oder eine Weisungsgebundenheit.Das heißt, wenn dem Kind Anweisungen gegeben werden oder aber wenn es sich z.B. zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort einfinden muss ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 14413
, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Auf die Informationen zum Thema "Medien- und Kulturarbeit von Kindern" auf den Seiten des Arbeitsschutzportals NRW weisen wir hin. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 23966
Die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist in der Bundesrepublik verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung lassen Ausnahmen nur für kurzzeitige leichte und für Kinder geeignete Arbeiten zu.Die Beschäftigung in einem Hotelbetrieb gehört nicht zu den in § 2 Absatz 1 der Kinderarbeitsschutzverordnung aufgeführten Ausnahmen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 9133
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
und –beschränkungen beachtet werden (§§ 22-25 JArbSchG). Hier sei v.a. auf die psychische und physische Leistungsfähigkeit der Kinder/Jugendlichen hingewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG), welche im Rahmen des Praktikums nicht überschritten werden darf. Demnach sollte dieses vor Aufnahme eines Praktikums unter Einbezug des Alters und der persönlichen Leistungsfähigkeit des Kindes/Jugendlichen vorab geprüft ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 18123
Nein, eine derartige Tätigkeit ist für eine 15-jährige Schülerin nicht zulässig.Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV ist geregelt, mit welchen Tätigkeiten Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen.Reinigungstätigkeiten in einem Betrieb bzw. in einer ärztlichen Praxis fallen ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.Auf die Informationen zur Kinderarbeit im Medien- und Kulturbereich (Definitionen Kind/Jugendlicher/Vollzeitschulpflicht) unter https://www.mags.nrw ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 8598
der Kinder oder Hilfestellung beim Essen ausführen. Sollen diese Schutzmaßnahmen nicht möglich sein, so muss ein anderer geeigneter Praktikumsplatz bzw. andere geeignete Tätigkeit gefunden werden.Bei Auftreten von Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten bzw. anderen Infektionskrankheiten in der Einrichtung soll der Betriebsarzt den Impfpass bzw. die Impfbescheinigung oder andere ärztliche ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
von Kindern und Jugendlichen bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW unter:https://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz. ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 708
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
. Der soziale Arbeitsschutz dient dazu, besonders schutzbedürftige Personen oder Berufsgruppen besonders zu schützen:Die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) enthält besondere Regelungen für die Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren.Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt junge Menschen unter 18 Jahren. Bei den Vorgaben wird zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Wer noch keine 15 ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
, Ton- und Bildträger)- bei außerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen- in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.Zwei Samstage und zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.Weitere Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten unter:https://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 361
Außerhalb der Schulferien dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche im gewerblichen Bereich ausschließlich mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbeprospekten beschäftigt werden. Ansonsten sind Tätigkeiten für die Kirche, für den Sportverein, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten zulässig (z. B. Babysitten, Nachhilfeunterricht oder Nachbarschaftshilfe, z.B ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 44023
mit Taubenkot verunreinigt sind. Für Tätigkeiten, die im Rahmen der Berufsausbildung durchgeführt werden, gelten Ausnahmeregelungen.Weitere Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten. ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3449
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538