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Wird eine Erlaubnis benötigt, wenn in der Film-Abschlussarbeit an der Hochschule für Medien ein Kind eine Rolle übernehmen soll?

KomNet Dialog 14413

Stand: 09.07.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

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Frage:

Wird eine Erlaubnis benötigt, wenn in der Film-Abschlussarbeit an der Hochschule für Medien ein Kind eine Rolle übernehmen soll?

Antwort:

Eine Bewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist immer dann notwendig, wenn eine Beschäftigung vorliegt. Eine Beschäftigung definiert sich über die Vermarktung des Films, eine Bezahlung für den Darsteller oder eine Weisungsgebundenheit.

Das heißt, wenn dem Kind Anweisungen gegeben werden oder aber wenn es sich z.B. zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort einfinden muss, liegt bereits eine Weisungsgebundenheit vor. Da i.d.R. eines der Kriterien zum Tragen kommt, ist eine Bewilligung durch die zuständige Behörde zu beantragen.