Ergebnisse 41 bis 56 von 56 Treffern
. Sie sind auch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss..." Das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeberpflicht. Der Arbeitgeber wiederum darf gemäß § 13 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Gemäß Punkt 2.12. DGUV Regel ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
"Grundsätze der Prävention" gelten die Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer und Versicherte. Zu den Grundpflichten des Unternehmers nach § 2 (1) DGUV Vorschrift 1 gehört, dass der Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen hat. Die zu treffenden Maßnahmen ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei ...
Stand: 17.02.2018
Dialog: 25937
Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Dazu gehören auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, die zu Unfällen oder zu Beeinträchtigung der Gesundheit führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hierbei unerheblich. S ...
Stand: 13.05.2025
Dialog: 44123
Betrachtet man das grundsätzliche Vorgehen bei der Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung, Bewertung, Maßnahmenableitung, Vorbereitung, Maßnahmenumsetzung, Wirksamkeitskontrolle, Aktualisierung/Fortschreibung und Dokumentation - so können nicht alle Schritte auf alle Filialen übertragen werden.Inhaltliche Erkenntnisse bei der Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42916
In den Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie findet sich folgendes:"Dokumentation der GefährdungsbeurteilungDie Dokumentation nach § 6 ArbSchG erfordert keine bestimmte Art von Unterlagen. Es kann sich um Unterlagen in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien handeln. Aus der Dokumentation muss aber erkennbar ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Konkretisiert wird dies unter dem Punkt 2.1.1 der DGUV Regel ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
Die psychischen Belastungen sind immer zu betrachten. Für uns sind keine Fälle vorstellbar, in denen speziell auf die Dokumentation verzichtet werden kann. Siehe hierzu auch den Leitfaden "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA. Dort ist in der Einführung u. a. folgendes nachzulesen:"Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
verbundenen Gefährdung wird nach dem §§ 5, 6 ArbSchG gefordert. Der Arbeitgeber und die nach § 13 Abs. 1 ArbSchG genannten Personen sind für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) verantwortlich. In den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung werden die Anforderungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
Die tätigkeitsbezogene Analyse der psychischen Belastungen an einem Filialstandort wird ein gutes Grundgerüst für die Beurteilung der Gefährdungen an anderen Filialstandorten, in denen gleichartige Tätigkeiten ausgeführt werden, ergeben. Aus hiesiger Sicht sind aber gerade bei psychischen Gefährdungen die individuellen Standortfaktoren mit zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem o.g. "Grundgerüst" s ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
In den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden nur wenige konkrete formale Anforderungen an die Gestaltung der Unterweisungsunterlagen und der Gefährdungsbeurteilung gestellt. Auch in den zu den Unterweisungen und zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlichten technischen Regeln wie TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/trgs) wird der Schwerpunkt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe in Betrieben, also auch z.B. Wartungen, Instandhaltungen und Reparaturen etc. zu berücksichtigen. Eine "arbeitsablauforientierte" Gefährdungsbeurteilung in dem Sinne, dass alle diese Tätigkeiten abdeckend erfasst werden, ist also gesetzeskonform. In einigen Hilfsmitteln wird auch der Begriff "objektbezogene Gefährdungsbeurteilung" verwendet. Dieser Begriff ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festschreibt. Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst zu machen, diese zu dokumentieren und daraus den entsprechenden Handlungsbedarf ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 16658
In Ihrem Fall ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, wenn die Sicherheit anderer Personen durch die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gefährdet ist.Grundsätzlich muss keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wenn ein Betrieb keine Beschäftigten hat. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30842