Ergebnisse 1 bis 16 von 16 Treffern
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
mit diversen typischen elektrischen Betriebsmitteln in Listen zu erfassen und Prüfungen/Anleitungen/Unterweisungen etc. zu dokumentieren, ist aus hiesiger Sicht ausreichend. Besonders kritische Tätigkeiten könnten dann detaillierter dokumentiert werden (z. B. aus ihrem Beispiel: "Maßnahmen gegen Absturz bei Dacharbeiten im Technikbereich xy"). Eine derartige pragmatisch durchgeführte, händelbare ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- Aufgabe des Arbeitgebers. Beim Werksvertrag bleibt der Nachunternehmer Arbeitgeber für seine Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilung ist damit ausschließlich seine Angelegenheit (vgl. Factsheet 80 der OSHA . Auf die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (insbesondere § 5 - Vergabe von Aufträgen) weisen wir ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332
, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Tätigkeiten ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend". Zu Recht stellen Sie fest, dass vom Grundsatz her die Beurteilung "tätigkeitsbezogen" erfolgen soll. Bei der systematischen Erfassung der Gefährdung sind also alle ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
und Verantwortlichen• Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit• Datum der Erstellung/AktualisierungSpezielle Anforderungen in Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten.Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten kann eine vereinfachte Dokumentation ausreichend sein (Anhang 3).Für nicht stationäre Arbeitsplätze ist dem Arbeitgeber anzuraten, sowohl die Dokumentation der grundlegenden ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
Die tätigkeitsbezogene Analyse der psychischen Belastungen an einem Filialstandort wird ein gutes Grundgerüst für die Beurteilung der Gefährdungen an anderen Filialstandorten, in denen gleichartige Tätigkeiten ausgeführt werden, ergeben. Aus hiesiger Sicht sind aber gerade bei psychischen Gefährdungen die individuellen Standortfaktoren mit zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem o.g. "Grundgerüst ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
mit Gefahrstoffen" , TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" www.baua.de/trbs) sowie die Informationen unter www.arbeitsschutz.nrw.de. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist es also erforderlich, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Informationsbeschaffung zur Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungsunterlagen sich mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann, wenn Pflic ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Maßnahmen vor. Insofern nehmen die weiteren Verordnungen diesen Grundsatz nur noch einmal auf und weisen auf besondere Punkte hin, die zu beachten sind. Vorgaben an die Form der Dokumentation gibt es nicht. Aus praktischer Sicht empfiehlt es sich, gleichartige Gefährdungen und Gegenmaßnahmen aus diesen Rechtsbereichen in einem Dokument ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
oder separat erfasst und bearbeitet werden. Hierbei sollte aber versucht werden, den Bezug zu der Tätigkeit/des Arbeitsplatzes herzustellen, da die Gefährdungen, die sich durch die Arbeitsstätte ergeben, wie z.B. nicht ausreichende Verkehrswege, schlechte Beleuchtung, unzureichendes Mobiliar, geringe Bewegungsfläche etc., sich konkret auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit auswirken und zu Belastungen ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
oder einer Tätigkeit ausreichend.(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch1.die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,4.die Gestaltung von Arbeits ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
abzuleiten.Unter § 5 Abs. 2 ArbSchG heißt es: "Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend." D.h. grundsätzlich müssen alle Arbeitsplätze in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Gleichartige Arbeitsplätze lassen sich aber zusammenfassen, wenn die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren vergleichbar sind. Es ist auch möglich, einzelne ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 16658
- und zeitflexibel arbeiten. Freiräume nutzen, Überlastung vermeiden" und dem Artikel „Arbeiten von zu Hause und überall? Herausforderungen zeit- und ortsflexibler Arbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes" der Fachzeitschrift DGUV Forum, Ausgabe 6 | 2021, entnehmen.Auf die Seite „Ortsflexibles Arbeiten" der BAuA möchten wir hinweisen. ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869
Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle) ersichtlich sind.Liegen gleichartige Gefährdungssituationen vor, ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.Weitere Informationen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sind der GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ zu entnehmen. So erfordert die Dokumentation nach § 6 ArbSchG keine bestimmte Art von Unterlagen ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903