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SozialgesetzbuchDie vom Betriebsrat bestimmten Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses müssen dem Betriebsrat angehören, die Mitgliedschaft in Ausschüssen -wie dem von Ihnen genannten Arbeits- und Gesundheitsausschuss- ist nach dem ASiG nicht erforderlich.Wenn der Betriebsrat trotz Einladung nicht an der ASA-Sitzung teilnimmt, sollten zunächst die Gründe hierfür erfragt werden. Grundsätzlich sollten alle genannten ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
des Siebten Buches SozialgesetzbuchDie Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im § 6 ASiG und in der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" genannt . Danach gehört die Mitwirkung an den Arbeitsschutzausschusssitzungen zu den originären Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Teilnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den Ausschusssitzungen ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
den Vorsitz im Ausschuss führen, was aber nicht zwingend ist und in einer Betriebsvereinbarung verbindlich geregelt werden kann.Das Fehlen des Arbeitgebers oder des von ihm Beauftragten wäre nicht zulässig.(Quelle: Kommentare zum § 11 des ASiG von Anziger/Bieneck und Kliesch/Nöthlichs/Wagner)2. Sind Beschlussfassungen im ASA möglich?Grundsätzlich kann der Arbeitsschutzausschuss Beschlüsse fassen. Dazu ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
Grundsätzlich hat der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei Bedarf zusammenzutreten. Der § 11 Satz 4 des Arbeitssicherheitsgesetzes, nachdem der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt, ist als eine Mindestforderung anzusehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf. Das Gesetz lässt hier keine Ausnahmen zu. Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 4843
nicht gegeben. Falls der Arbeitgeber selber nicht am Ausschss teilnehmen kann, darf er autonom entscheiden, wer ihn vertritt. Bei einer Betriebsgröße von über 1.000 Mitarbeitern stellt sich die Frage, ob der Arbeitsschutzausschuss auf der betrieblichen Ebene stattfinden kann. Dies sollte überprüft werden. ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche ...
Stand: 30.05.2022
Dialog: 29403
Ja, es muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Eine Ausnahme ist in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- nicht vorgesehen. Hier heißt es:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 24360
Nein, dies ist nicht zulässig.In § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vo ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 43205
zu überprüfen. Da die Maßnahmen des Arbeitsschutzes u.a. zum Ziel haben, dass arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden (§ 2 Abs.1 ArbSchG), stellt sich die Frage wie dies ermittelt werden kann. Hier kommt letztendlich nur die Erstellung einer Krankenstatistik (idealerweise in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse - Gesundheitsbericht) in Betracht.Zu § 3 Abs.2 ArbSchG: Die Forderung ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2783
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die ASA Sitzung auch um andere Themen zu erweitern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.Für die Aufsichtsbehörde muss auch weiterhin erkennbar sein, dass die ASA-Sitzungen in der erforderlichen Anzahl stattgefunden haben.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsg ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43367
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verpflichtet den Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 ASiG). Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Auch aus diesem Grund muss der Arbeitgeber ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist "in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden".Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Anhang 1 ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
Der § 11 Satz 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) trifft hinsichtlich der Zusammensetzung des Ausschusses eine exakte Festlegung: Hinsichtlich der Zahl der Mitglieder aus den einzelnen Personengruppen legt § 11 Satz 2 allerdings nur fest, dass im Ausschuss der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter sowie 2 Betriebsratsmitglieder vertreten sein müssen. Die exakte Zahl der weiteren ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42309
, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können."Diese Vorschrift korrespondiert mit § 17 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, wonach die Arbeitnehmer berechtigt sind, "dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
bei Fragestellungen, die er nicht lösen kann, externe Hilfe anzufordern, siehe auch DGUV Vorschrift 2 Anlage 3. Dies fällt unter die besonderen Anlässe, eine ASA-Sitzung ist hier aber kein besonderer Anlass.Spezialistenrat muss – sobald nötig – extern eingeholt werden. Diese Voraussetzungen berücksichtigt das Unternehmermodell. Der unternehmerischen Eigenverantwortung kommt eine besondere Bedeutung zu.Hinweis:Das ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
am ASA als Mitglieder teilnehmen müssen. Ein unternehmensweiter ASA ist nach § 11 ASiG nicht erforderlich. Er kann jedoch geeignet und unter Umständen sogar erforderlich sein, damit der Arbeitgeber seiner Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG – eine geeignete Organisation für die Zusammenarbeit im Arbeitsschutz zu unterhalten – gerecht wird.“ ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677