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aus:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei von Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch/SGB VII.Auf die Anforderungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch/SGB IX zur beratenden Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
Im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Rahmen der Teilnehmer (dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräft en für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) des Arbeitsschutzausschußes benannt.Wenn der Arbeitgeber als sicherheitstechnische ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
Ausschussmitglieder - Betriebsärzte, Fachkräfte, Sicherheitsbeauftragte - sowie mögliche Auswahlkriterien sind im ASiG demgegenüber offen gelassen worden.Dem Ausschuss hat der Arbeitgeber anzugehören. Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob er einen anderen beauftragt, ihn auf Dauer im Ausschuss zu vertreten oder an seiner Stelle an einzelnen Ausschusssitzungen teilzunehmen; in der Regel dürften ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42309
dem Arbeitsschutzausschuss angehören. Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob er eine Person beauftragt, die ihn auf Dauer oder in einzelnen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen vertritt. Der Arbeitgeber kann zu seinem Beauftragten im Arbeitsschutzausschuss nicht den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten bestimmen. Nimmt der Arbeitgeber oder sein Beauftragter ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
Das Seearbeitsgesetz sieht in § 115 vor, dass auf Schiffen unter deutscher Flagge, die mit fünf oder mehr Besatzungsmitgliedern besetzt sind, ein Schiffssicherheitsausschuss zu bilden ist. Der Schiffssicherheitsausschuss setzt sich zusammen aus dem Kapitän, einem Mitglied der Bordvertretung sowie dem Sicherheitsbeauftragten und muss mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten.Dies ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 42392
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIIDie Pflicht, den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und die Teilnehmer einzuladen, obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Gibt sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung, kann diesbezüglich auch eine andere Regelung getroffen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
Arbeitssicherheitsgesetz/ASiG - Sicherheitsbeauftragter gemäß Sozialgesetzbuch VII, SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung- Betriebs-/Personalrat gemäß Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz.Bereits an den Unfallmeldungen bzw. Unfalluntersuchungen ist der v.g. Personenkreis zu beteiligen. Im Rahmen der Unfallmeldungen bzw. Unfalluntersuchungen erhalten die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses den Namen ...
Stand: 16.04.2014
Dialog: 2910
, wenn zielgleiche Einrichtungen miteinander verknüpft werden. Dann sind aber zu den jeweiligen Einrichtungsleitern auch die MAV wie auch mind. ein Sicherheitsbeauftragter einzuladen.Weitere Antworten um das ASIG sind auch in der LV 64 – „Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) zu finden. ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43072
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
des Betriebes in Frage kommen, bzw. nur solche Personen, die sich mit den Betriebsverhältnissen auskennen. Dabei sollte der von ihm Beauftragte eine für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortliche Person (z. B. Betriebsleiter) sein.Eine Beauftragung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten ist ausgeschlossen.In aller Regel wird der Arbeitgeber bzw. sein Beauftragter ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
Ein Betrieb im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne. Es besteht eine enge sachlich - rechtliche Verknüpfung des ASiG mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (z.B. 8a Ru 106/79) ist ein Betrieb im Sinne des ASiG weitgehend gleichbedeutend mit dem Begrif ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 3971
In den Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes, LV 64, vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), Herausgabedatum April 2019, werden Fragen zum Arbeitssicherheitsgesetz mit dem Ziel des ländereinheitlichen Vollzuges behandelt und beantwortet.Ihre Frage wird dort in der Antwort und dem Hinweis zur Frage 2.2.23 (S.30) beantwortet.„2.2.23 Frage zu § 11 ASiG – A ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677