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Die Ersthelfer sind zu benennen.Grundsätzlich gilt nach § 10 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwe ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
In § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich Relegungen zur Unterweisung der Beschäftigten:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über1.das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte,2.alle gesundheits- und sicherheit ...
Stand: 27.04.2023
Dialog: 43611
Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben (s. auch § 21 Abs.1 SGB 7). Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Über die Art der Benennung wird keine Aussage getroffen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die Schriftform.Bei ergo-online.de finden Sie einen Artikel über die Anzahl, Ausbildung un ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42756
Eine Karenzzeit ist nicht vorgesehen.In Bezug auf die erforderliche Fortbildung wird im § 26 der DGUV Vorschrift 1 gefordert:"(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entsprechenden ...
Stand: 23.03.2023
Dialog: 42991
Weder im staatlichen noch im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk gibt es Festlegungen, in welcher Anzahl Ersthelfer von fremden Betrieben angerechnet werden können. Dies ist individuell, nach Absprache/Koordination zwischen den beteiligten Firmen in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Diese Absprache und Koordination kann durch keine feste Regel ersetzt werden, da die Tätigkeiten, ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
In der DGUV Regel 100-001 aus dem Jahr 2014 ist unter dem Punkt 4.8.2 nachzulesen, dass die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber nach § 19 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht ausreicht. Jedoch ergibt sich aus einer Pressemitteilung der DGUV aus dem Jahr 2015, dass jetzt deutschlandweit eine einheitliche Erste-Hilfe-Ausbildung ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42483
Nein, dieses Vorgehen ist nicht zulässig.In § 26 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entspreche ...
Stand: 06.12.2022
Dialog: 42298
Ausgebildete Altenpfleger/innen können ohne zusätzliche Ausbildung zu Ersthelfern bestellt werden. Fortbildungsmaßnahmen sind in Zeitabständen von 2 Jahren erforderlich.Begründung:Gemäß § 10 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber "diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstu ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421
In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" werden im § 26 Vorgaben zur Zahl und Ausbildung der Ersthelfer gemacht. Danach darf der Unternehmer als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständ ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss an Schulen nicht nur für das Kollegium, sondern auch für Schülerinnen und Schüler (Anwesenheit anderer Personen) eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt werden.Unter Nr. 3.1 der DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" wird diesbzgl. ausgeführt:"Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen V ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 42422
In die Berechnung der Ersthelfer sind nur die Beschäftigten einzubeziehen, siehe hierzu die § 26 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1.Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2.bei mehr als 20 anwesend ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
Nein, die Mitarbeiter/innen müssen nicht für ihre Tätigkeit im Homeoffice als Erst- und/oder Brandschutzhelfer ausgebildet werden.In § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Besch ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883
Hierzu findet sich in der DGUV Regel 100-001 folgende Konkretisierung: "Soweit sich im Unternehmen nicht genügend Versicherte freiwillig melden, kann der Unternehmer von seinem Recht Gebrauch machen, einzelne Mitarbeiter auszuwählen. Insbesondere eine Ausbildung während der üblichen Arbeitszeiten kann motivierend auf die Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung der Versicherten wirken. Die Pflicht, s ...
Stand: 19.09.2017
Dialog: 30139
Ein Ersetzen des Ersthelfers durch eine App ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Beispielsweise kann das Handy defekt, der Akku leer oder keine Internetverbindung vorhanden sein. Die App kann jedoch als sinnvolle Ergänzung genutzt werden.Relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". In der DGUV Vorschrift 1 ist folgendes nachz ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
In der DGUV Information 204-030 "Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer im öffentlichen Dienst" wird unter dem Abschnitt "Der Ersthelfer in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen" folgendes erläutert:"Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss nicht nur für das Lehrpersonal, sondern auch für Schülerinnen und Schüler (Anwesenheit anderer Personen) eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt werd ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9096
Relevant ist hier neben § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Unter dem Absatz 2 ist hier folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdie ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 4474
Nein, siehe hierzu die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"; hier ist unter 4.8.2 nachzulesen, dass approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte als aus- und fortgebildete Ersthelfer angesehen werden können.Auf die FAQs der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zum Thema "Erste Hilfe" weisen wir hin. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44077
Nein, hierzu ist ein Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst erforderlich.In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter 4.9.4 nachzulesen:"Abweichende Qualifikation für Betriebssanitäter-GrundausbildungAn die Stelle der Grundausbildung können insbesondere folgende Qualifikationen treten: • Examinierte Krankenpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung, • Rettungsassisten ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 44096
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der 4.8.2 (*) Folgendes nachzulesen:"Erste-Hilfe-Lehrgang Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Auch Angehörige von Berufsgruppen, bei denen die Erste-Hilfe-Ausbildung Bestandteil der Ausbildung ist, können ohne zusätzliche Ausbildung als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt we ...
Stand: 28.03.2025
Dialog: 44009
Ja.Nach § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gilt Folgendes:„(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44111