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bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2. bei mehr als 20 anwesenden Versichertena. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %b. in sonstigen Betrieben 10 %.(...).Zu dieser Anforderung werden in der DGUV Regel 100-001 unter Ziffer 4.8.1 nähere Erläuterungen gegeben.U.a. wird ausgeführt, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a.) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b.) in sonstigen Betrieben 10 %, c.) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, d ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %, in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
Die Pflicht zur Bestellung der Ersthelfer und die Anzahl wird gemäß der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb / die Verwaltung definiert. Es ist § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" maßgebend: "(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
Subunternehmen mit nur wenigen Arbeitnehmern tätig. Damit könnte die Situation eintreten, dass zwar viele Unternehmen auf der Großbaustelle tätig sind, aber kaum Ersthelfer vorhanden wären. Die grundsätzliche Forderung des Generalunternehmers, die Ausweisung von Ersthelfern zu verlangen, ist daher angebracht. Sie sollten daher Ihre Subunternehmen, die auf der Baustelle tätig werden, auf die Forderung ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3102
anwesenden Versichertena) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,b) in sonstigen Betrieben 10 %,c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VIIVon der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
Das Arbeitsschutzgesetz fordert vom Arbeitgeber, dass er entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verb ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781
In der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII). Ersthelfer (§ 26 DGUV ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 1841
. Sofern es sich bei Ihrem Betrieb nicht um einen Verwaltungs- und Handelsbetrieb handelt, müssen (bei mehr als 20 anwesenden Arbeitnehmern) mindestens 10 % der Anwesenden Ersthelfer sein. Als Ersthelfer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Die Anforderungen an die Ersthelfer ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16962
" wird im § 26 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" gefordert, dass Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %. Die Ersthelfer sollen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16975
- und sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit,3.Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durchgeführt werden müssen, und4.arbeitsplatzspezifische Maßnahmen, insbesondere bei Tätigkeiten auf Baustellen oder an Bildschirmgeräten,(2) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken, insbesondere auf1.die Bedienung ...
Stand: 27.04.2023
Dialog: 43611
Personen als Ersthelfer zurückgegriffen werden:"Ersthelfer aus fremden UnternehmenDa nicht festgelegt ist, dass die im Unternehmen beschäftigten Versicherten die Ersthelfer stellen müssen, kann diese Aufgabe auch anderen anwesenden Personen übertragen werden. Werden mehrere Unternehmer in einer Betriebsstätte oder auf Baustellen tätig, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2. bei mehr als 20 anwesenden Versichertena. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5b. in sonstigen Betrieben 10 %. c. in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,d. in Hochschulen 10% der Versicherten nach §2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
sind stets aktuell zu halten, z. B. beim Ortswechsel von Baustellen oder dem Arbeitsplatzwechsel eines Ersthelfers oder einer Ersthelferin." Fazit:Im Flucht- und Rettungsplan sind die Ersthelfer sowie Ersthelferinnen nicht zu nennen, jedoch ist eine Bekanntgabe der Ersthelfer und Ersthelferinnen durch einen Aushang erforderlich. Eine ausschließliche Bekanntgabe in der jährlichen Unterweisung ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 19995
%. "Zu den anwesenden Versicherten zählen alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051