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der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Personen, die vom Arbeitgeber mit Aufgaben der Brandbekämpfung betraut sind, sind nicht mit Brandschutzbeauftragten gleichzusetzen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 13317
Die Brandschutzhelfer sind zu benennen.Unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 42876
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall/Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung/Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.Da es keine weiteren rechtlichen Vorgaben gibt ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 22585
Im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22008
der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 25796
, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen. Wird in einem Fremdbetrieb gearbeitet, kann in Absprache mit diesem auf die Erste-Hilfe-Organisation dieses Betriebes zurückgegriffen werden."Unserer Einschätzung nach kann diese Vorgehensweise analog für die Brandschutzhelfer gesehen werden. Die genaue Anzahl an Brandschutzhelfern sowie die organisatorischen Regelungen sind im Rahmen ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42437
Im Arbeitsschutzgesetz wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit andere Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich muss ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 12754
Ja.die Regelungen für Brandschutzhelfer richten sich immer an den Arbeitgeber.Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
Ja, die Regelungen für Brandschutzhelfer gelten unabhängig davon, ob eine Werkfeuerwehr vorhanden ist oder nicht.Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
Brandschutzhelfer sind grundsätzlich ab einem Beschäftigten zu benennen. Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
Im Arbeitsschutzgesetz ( § 10 ArbSchG) wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 2138
Grundsätzlich ja. Unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat ...
Stand: 04.09.2013
Dialog: 19319
Im § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 43991
Nein, dies ist nicht ausreichend. Es sind praktische Übungen mit dem Feuerlöscher durchzuführen.Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 42716
7.3 Vorgaben zu Brandschutzhelfern. Zur Anzahl an Brandschutzhelfern wird dort ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
der Gefährdungsbeurteilung zu klären, ob die bereits als Fachkraft für Arbeitssicherheit abzuleistenden Einsatzzeiten noch eine weitere betriebliche Aufgabe zulassen.Welchen zeitlichen Umfang die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten in Anspruch nimmt, hängt von der betrieblichen Situation ab. Man wird aber nicht generell von einer Vollzeitstelle ausgehen können.Ist ein Betriebsrat vorhanden, wovon bei einem größeren ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 4612