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arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen, so ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV- heranzuziehen. Diese umfassen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV), zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin gem ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 18826
Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin zu beauftragen. Die Anforderungen an einen Arzt oder eine Ärztin zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind im § 7 der ArbMedVV geregelt. Danach muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43069
mit dem Ziel der Maßnahmenableitung,die Mitwirkung bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in „Erster Hilfe” und des medizinischen Hilfspersonals,die Untersuchung der Beschäftigten und arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung sowie Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse. (Gemeint sind hier Beratungen und ggf. Untersuchungen im Sinne einer arbeitsmedizinischen Vorsorge.).Eignungs ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43196
. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind folgende Konkretisierungen zu finden:Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesem oder dieser auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
. Übernimmt der Betriebsarzt / die Betriebsärztin diese Aufgabe dennoch, erfolgt sie aufgrund eines eigenständigen Auftrags, der klar von der arbeitsmedizinischen Vorsorge getrennt werden muss. ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43251
oder Arbeitsstoffe mit höherem Gefährdungspotential oder Unfalluntersuchungen sein sowie die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge. Im Hinblick auf diese Regelbetreuung haben die Arbeitgeber die Möglichkeit einer „Unternehmenskooperation“ zur gemeinsamen Nutzung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Regelbetreuung.2.2.6 Frage zu §§ 2, 5 ASiG – alternative bedarfsorientierte ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44121
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 09.09.2017
Dialog: 30233
Die grundsätzlichen Aufgaben für den Betriebsarzt ergeben sich aus § 3 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Danach hat er den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in den Angelegenheiten des Arbeitsschutzes insbesondere unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Aspekte zu beraten sowie die Beschäftigten in dieser Hinsicht zu belehren und bei ihnen darauf ...
Stand: 21.07.2020
Dialog: 1821
Wie Sie zutreffend feststellen, werden im Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG und in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" grundsätzliche Anforderungen an die Qualifikation eines Betriebsarztes beschrieben.So kann die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben angesehen werden bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 6433
des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Umfang der Bestellung wird durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" des jeweiligen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) geregelt.Der Betriebsrat/Personalrat hat umfangreiche Rechte, wenn es um die Bestellung und die Tätigkeit ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
Laut § 4 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG darf der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Ärzte/ -innen mit der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 2954
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43629
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arb ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921
Verfahrens und der zu betrachtenden möglichen Aufgaben.Vor- und Nacharbeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 nicht näher angesprochen. Allerdings enthält die Grundbetreuung gemäß Anlage 2 das Aufgabenfeld 9 mit folgenden Aspekten:9 Selbstorganisation9.1 Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 12716
unterstellt sind.Die Zuständigkeit für die Überwachung der ordnungsgemäßen Anbindung liegt bei den staat-lichen Arbeitsschutzbehörden, da die DGUV Vorschrift 2 keine Vorgaben der Unfallversicherungsträger in Bezug auf die organisatorische Einbindung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Betrieb enthält.2.2.14 Frage zu § 8 Abs. 2 ASiG – Anbindung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.08.2022
Dialog: 43562
weisungsfrei. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keinen Einfluss auf eine fachliche Äußerung (z.B. ein Untersuchungsergebnis) nehmen kann und darf. Im ASiG heißt es hierzu in § 8 (1): "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht be ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 1160
der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" aufgezählt.Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, fallen unserer Einschätzung nach, in den Bereich der Grundbetreuung, siehe hierzu auch die Erläuterungen im Anhang II unter der Nummer 1. ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 3017