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auf, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz anfallen können. 1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung Stichprobenhaft prüfen, ob Beurteilungen der Arbeitsbedingungen bei den relevanten Anlässen in der vorgesehenen Qualität durchgeführt werden (Auditieren) Auswertungen zusammenfassen und vergleichen ...
Stand: 15.05.2015
Dialog: 23854
, dass die wesentliche Grundlage der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung die im Betrieb durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen sind. Dies soll auch im Bericht deutlich zum Ausdruck kommen."Der Bericht enthält insbesondere Hinweise auf die– Zahl der geleisteten Einsatzstunden,– Zahl und Ergebnisse der Betriebsbegehungen; dabei kann sich der Bericht auf die wesentlichen Ergebnisse und Maßnahmen ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 6305
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Angelegenheit gilt. In der Praxis wird es deshalb beim Betriebsarzt und bei der Sicherheitsfachkraft liegen, worüber sie den Betriebsrat informieren. Wichtig sind aber sicherlich Informationen über von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft geplante und/oder durchgeführte Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und beispielsweise über Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen (nach § 5 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen hinsichtlich der für Unterweisungen erforderlichen Qualifikation festlegen, aber auch berücksichtigen, dass in verschiedenen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
Beratungen, Prüfungen und Beurteilungen der Arbeitsbedingungen nach einer Bestellung nochmals erfolgen müssen, kann nur im Einzelfall entschieden werden. In der Regel wird das nicht der Fall sein, da die fachkundige Person diese Aufgaben im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt hat und der Arbeitgeber als Verantwortlicher für den Arbeitsschutz im Betrieb die Unterlagen vorlegen kann. Kritischer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
(hier als Produktionsleiter) entlasten oder eine andere qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.Hinweise:Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. (§ 9 Abs. 3 ASiG). Auch hat sich der Betriebsrat dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden (§ 89 Betriebsverfassungsgesetz ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bzw. den Personalvertretungsgesetzen der Länder. Ebenso wie der Betriebsrat hat der Personalrat die allgemeine Aufgabe darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden (z. B. § 64 Landespersonalvertretungsgesetz NRW). ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11406
und DGUV 2 auf andere Weise gewährleistet ist. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG hat der Betriebsrat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden (§ 89 BetrVG). Sie haben die Möglichkeit sowohl den Arbeitgeber wie auch den Betriebsrat auf ihre rechtlichen Pflichten hinzuweisen ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
des Bearbeiters im Betrieb bzw. bei externen Diensten Auftraggeber und Auftragnehmer, Beschreibung der auszuführenden Aufgabe bzw. des Auftrags, Ergebnisse der Analyse und Beurteilung, vorgeschlagene Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Aussagen zu deren Durchführung, Ergebnisse der Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen, Zeitaufwand, Unterschrift (bzw. bei externen Diensten ergänzend ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-). ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 6222
der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss bei ihrer beratenden Tätigkeit für den Arbeitgeber die Anwesenheit von Besuchern insoweit berücksichtigen, wie diese Einfluss auf die Sicherheit der Beschäftigten haben. Als Beispiel kann hier genannt werden, dass die Anordnung und Abmessung ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16055
umfasst im Wesentlichen die Unterstützung bei derErstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung,Ableitung von entsprechenden Schutzmaßnahmen,Wirksamkeitskontrolle.Besondere Anlässe, die einer anlassbezogenen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine/n Betriebsarzt/-ärztin bedürfen, können z.B. grundlegende Änderung des Arbeitsverfahrens, neue Arbeitsmittel ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
und Elternzeit besteht das Beschäftigungsverhältnis weiter fort. Eine betriebliche Tätigkeit übt während dieser Zeit die (werdende) Mutter nicht aus und kann damit auch nicht ihren Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit nachkommen. Je nach Dauer der Abwesenheit und der zu erbringenden Einsatzzeiten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und klären, ob für seinen Betrieb ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
sind die Experten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die die Verantwortlichen vor Ort unterstützen müssen. Weitere Anforderungen an die Fachkräfte entnehmen Sie bitte den §§ 3 und 6 aus dem ASiG. Des Weiteren ist auch eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung entsprechend den §§ 5 und 6 ArbSchG durchzuführen und zu dokumentieren. Hierbei ist auch die Unterstützung der Fachkräfte ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 6553
der übrigen Beschäftigten übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten, die solche Aufgaben übernehmen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich bestehenden Gefahren stehen. Der notwendige Umfang ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. In einem Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten bestellt hat, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit Teile ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856