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Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen seine Tätigkeit durchführen, auch wenn der Betriebsrat seine Zustimmung nicht gegeben hat?

Nach § 9 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...

Stand: 17.03.2021

Dialog: 43316

Welche Möglichkeiten habe ich, die Unterstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit direkt als Stabsstelle beim Oberbürgermeister zu fordern?

zuständig (Quelle: Kommentar Anzinger/Bieneck zum § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes). Eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz hat der Betriebsrat, bzw. im öffentlichen Dienst der Personalrat zu erfüllen. Der Betriebsrat/Personalrat hat dabei umfangreiche Mitbestimmungsrechte (s. § 9 Abs. 3 ASiG). Für den öffentlichen Dienst richten sich die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 11406

Habe ich als Betriebsrat Anspruch auf den Bericht von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft nach DGUV-Vorschrift 2?

Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 8507

Ist es zulässig, dass die Sollstunden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durch "Helfer" erbracht werden?

(hier als Produktionsleiter) entlasten oder eine andere qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.Hinweise:Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. (§ 9 Abs. 3 ASiG). Auch hat sich der Betriebsrat dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden (§ 89 Betriebsverfassungsgesetz ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 9006

Ist die Berufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einer Bestellung gleichzusetzen? Wer hat dies durchzuführen?

für Arbeitssicherheit ist kein Bestellungsakt nach § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit auch z. B. nicht mitbestimmungspflichtig nach § 9 des Gesetzes. Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit untersteht nach dem Gesetz zumindest dem Leiter des Betriebes und berichtet diesem unmittelbar. Es reicht also nicht aus, wenn der Projektleiter und der Abteilungsleiter der Arbeitssicherheitsabteilung diese ...

Stand: 08.11.2013

Dialog: 19732

Muss eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit die sicherheitstechnische Fachkunde nachweisen können?

dieser ein Mitwirkungsrecht bei der Bestellung oder Abberufung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/-innen gemäß § 9 Abs. 3 des ASiG.  ...

Stand: 24.02.2025

Dialog: 5017

Kann eine hauptamtliche Fachkraft für Arbeitssicherheit als Strahlenschutz- und Laserschutzverantwortlicher bestellt werden?

nicht auf Beauftragtenfunktionen, sondern auf die Verantwortlichkeit im Sinne der erwähnten Rechtsgrundlagen. Hierzu heißt es z.B. in § 31 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): "Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach den §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes oder nach den §§ 7, 11 oder 15 dieser Verordnung oder wer der Planfeststellung nach § 9b des Atomgesetzes bedarf oder wer eine Tätigkeit nach § 5 ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 19281

Gibt es eine Trennung zwischen bestellter und angestellter Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Vorbemerkungen: Ihre Anfrage berührt neben den arbeitsschutzrechlichen Belangen auch arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Belange. Eine Sicherheitsfachkraft wird auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 schriftlich bestellt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen (§ 9 ...

Stand: 27.08.2014

Dialog: 17364

Müssen zusätzliche "Teilzeit"-Fachkräfte für Arbeitssicherheit an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden?

der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde mitzuteilen ist uns nicht bekannt. Allerdings kann die zuständige Berufsgenossenschaft/Behörde diese Auskünfte verlangen. Die "Teilzeit"- Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schriftlich zu bestellen. Bei der  Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ist gemäß § 9 Abs.3 ASiG die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 11104

Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Bestellung ohne Angabe von Gründen zurückgeben?

unter www.arbeitsschutz.nrw.de weisen wir hin. Anmerkung: Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Ob dieses auch dann gilt, wenn die Initiative zur Aufhebung der Bestellung vom Bestellten selber ausgeht, können wir nicht abschließend beantworten, da dieser Fall im Gesetz nicht angesprochen wird. Da es sich aber hierbei auch um ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 13565

Wem muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstellt werden?

vom 15.12.2009 Az. 9 AZR 769/08). Eine Einordnung in eine unterhalb der Leitungsebene liegende Hierarchieebene widerspricht daher § 8 Abs. 2 ASiG. Als unbedenklich wird hingegen allgemein die unmittelbare Unterstellung im Rahmen einer Stabsstelle auf einer höheren Hierarchieebene, regelmäßig also bei der Unternehmens- oder Konzernspitze, angesehen. Mit einer solchen Einordnung wird gleichermaßen der Bedeutung ...

Stand: 04.10.2022

Dialog: 43243

Wie weit geht die Mitbestimmung eines Betriebsrates bei der Bestellung/Auswahl einer neuen Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes ...

Stand: 09.06.2017

Dialog: 7100

Wie lange muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einer Betriebsauflösung beschäftigt werden?

bei einem in Insolvenz befindlichen Unternehmen den rechtlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt werden kann. Sowohl die Bestellung wie auch die Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bedarf der Zustimmung des Betriebsrates (§ 9 Abs. 3 ASiG). Mindestvoraussetzung für die Zustimmung des Betriebsrates zur Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, dass die sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG ...

Stand: 28.02.2013

Dialog: 8921

Wie oft muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sich fortbilden?

, wenn regelmäßig Fortbildung betrieben wird.Weitere Vorgaben finden Sie in der Unfallverhütungsvorschrift - DGUV Vorschrift 2 - „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ . Im Anhang 3 Nr.9 der DGUV Vorschrift 2 wird "Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)" als mögliche Aufgabe der Grundbetreuung genannt.Wechselt beispielsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ...

Stand: 04.06.2024

Dialog: 28287

Darf die Ausschreibung einer Abteilungsleiterstelle mit der Funktion der leitenden SiFa verbunden und FH-Ingenieure dabei ausgeschlossen werden?

verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung `Ingenieur` führen. Der Betriebsrat hat bei der Bestellung und der Abberufung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten gemäß § 9 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ein Mitbestimmungsrecht auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes ...

Stand: 15.12.2014

Dialog: 4701

Habe ich als Sifa die Möglichkeit, Informationen bzw. Wissens-Quellen, z.B. Fachliteratur-ABOs usw., für meine Aufgabenerledigung einzufordern?

für Arbeitssicherheit sich entsprechend fortzubilden. Nach unserer Einschätzung sind die von Ihrer Geschäftsführung genannten Informationsquellen hierfür nicht ausreichend. Insofern ist auch weiterhin entsprechende Fachliteratur durch den Arbeitgeber bereitzustellen. Hinweis: Unter dem Punkt 9 "Selbstorganisation" Anlage 2; 2. Grundbetreuung der DGUV Vorschrift 2 ist u. a. auch genannt, dass zur Grundbetreuung ...

Stand: 29.04.2016

Dialog: 26513