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. [...]Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:1. die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,2. die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe,3 ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV) kann der Arbeitgeber zu der Feststellung kommen, dass ein Podest das geeignetste Arbeitsmittel ist.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Herstellerangaben sowie die einschlägigen technischen Regelwerke zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Gemäß ASR A2.1 "Schutz vor Absturz ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Die Montage und die spätere Nutzung von Gerüsten ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der zugehörigen TRBS 2121 Teil 1 geregelt. Hier werden keine Anforderungen an eine bestimmte Berufsausbildung gestellt, sondern Fachkundigkeit und Qualifizierung gefordert.Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhang 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.3 gilt Folgendes:"Die Standsicherheit des Gerüsts muss sichergestellt sein. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste, die freistehend ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
wie möglich gehalten wird.Bei der Auswahl der Zugangsmittel zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen, an denen zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden, sind der zu überwindende Höhenunterschied sowie Art, Dauer und Häufigkeit der Verwendung zu berücksichtigen. Arbeitsstelzen sind grundsätzlich nicht als geeignete Arbeitsmittel anzusehen. Die ausgewählten Zugangsmittel müssen auch die Flucht bei drohender Gefahr ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
Ein Treppenturm aus Systemteilen eines Gerüstes fällt als Arbeitsmittel vollumfänglich und ausschließlich unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten". Weiterhin gelten die DGUV-Regel 101-002 "Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten" und die DGUV Information 201 ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beim Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber trägt somit für seine Beschäftigten die grundsätzliche Verantwortung für die Erfüllung der sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen.Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel" Nummer 3.2.6 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 12 von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
Inaugenscheinnahme durchgeführt wird. Dabei können stellvertretend für den jeweiligen Arbeitgeber Dritte mit regelmäßigen Inaugenscheinnahmen der Gerüste beauftragt werden.- Die Pflicht zur Inaugenscheinnahme trifft grundsätzlich jeden Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Gerüst als Arbeitsmittel für den Gebrauch zur Verfügung stellt."In der DGUV Information 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhangs 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.6 gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
und gegebenenfalls eines Prüfprotokolls des Gerüsterstellers durchzuführen. ..."Verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten ist der Arbeitgeber, Die Prüfungen erfolgen auf Grundlage der vom Gerüstbenutzer erstellten Gefährdungsbeurteilung. Die Prüfung und deren Inhalt beschreibt Punkt 5.3 TRBS 2121 Teil 1 Konkret festgelegte Prüfristen gibt es nicht. Die Prüfungen können im Bedarfsfall z. B ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden und diese Beschäftigten besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.“Somit ist spätestens ab einer Absturzhöhe von 2,00 m (3,00 m) eine Absturzsicherung erforderlich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Prüfung vor der Benutzung erforderlich ist und diese dann ggf. von einer befähigten Person durchführen lassen. Diese Prüfung erfolgt, um sich von der sicheren Funktion in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung zu überzeugen. Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse zu dokumentieren und sollte diese mindestens drei Monate über die Standzeit ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der vom Gerüstbenutzer erstellten Gefährdungsbeurteilung und des Plans für die Benutzung. Die Prüfung darf nur durch eine hierzu befähigte Person durchgeführt werden.Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, finden sich unter der Nummer 3 des Anhangs 1 ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871