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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Ve ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen ...
Stand: 30.06.2023
Dialog: 42804
Zu unterscheiden ist zwischen Rettungswegen für die Beschäftigten und solchen primär für die Kunden. Gemäß § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technische Regel für Arbeits ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 1484
Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan sind unter Punkt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" zu finden. Dort ist u. a. geregelt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sic ...
Stand: 28.03.2023
Dialog: 13934
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber e ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 43695
Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.Hinwe ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 43674
Gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Hierbei hat der Arbeitgeber die Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen. Werden hins ...
Stand: 03.04.2022
Dialog: 12220
Nein, dies ist nicht zulässig.Anforderungen an den Flucht- und Rettungsplan finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan".ASR A1.3 Nummer 6 Absatz 1 und 2:"(1) Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gef ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42904
Nach dem Ziel bzw. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient die Verordnung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden …. die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind und andere Orte in Gebäuden …… zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Zur Arbeitss ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 20794
Das Üben der Inhalte des Flucht- und Rettungsplanes soll sicherstellen, dass einerseits dem Personal die Inhalte bekannt sind und andererseits das Zusammenspiel der Einzelmaßnahmen überprüft wird. Daher ist bei den Übungen auszuwerten, ob die vorgegebenen Maßnahmen in dem erwarteten Umfang durchgeführt wurden. Soweit aus betrieblichen Gründen einzelne Maßnahmen nicht zu Übungszwecken durchgeführt ...
Stand: 20.07.2017
Dialog: 3268
Grundlage für die Flucht- und Rettungspläne ist neben den baulichen Vorschriften die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 4953
Hierzu ist in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" unter dem Punkt 9 Absatz 5 folgendes nachzulesen: "Die Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen, in denen sie nach Punkt 9 (1) zu erstellen sind. Geeignete Stellen sind beispielsweise zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufi ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 4747
Wir teilen die Auffassung, dass ein Pflasterspender nicht mit dem Symbol E003 gekennzeichnet werden soll. In der ASR A4.3 werden unter Punkt 3 die Mittel zur Ersten Hilfe folgendermaßen definiert: "Diese sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Be ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19691
Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum. Nach der ASR A2.3 Punkt 9 (3) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über "- den Gebäudegrundriss oder Teile davon - den Verlauf der Flucht- und Rettungswege - die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen - di ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 20357
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" ist unter Nummer 9 Abs. 5 gefordert: "Ist am Ort des Aushangs des Flucht- und Rettungsplans eine Sicherheitsbeleuchtung nach Punkt 8 erforderlich, muss die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein (z. B. durch eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtun ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15671
Die Beantwortung Ihrer Frage ergibt sich aus der Begriffsdefinition für Fluchtwege in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 (Ziff. 3.1):"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Ber ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 12835
Sowohl die nationalen als auch die auf europäischer Ebene erlassenen Arbeitsschutzvorschriften sind darauf ausgerichtet das eigenverantwortliche Handeln der Arbeitgeber zu stärken. Das hat zur Folge, dass Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes vermehrt Schutzziele vorgeben, ohne dass dem Arbeitgeber konkret vorgeschrieben wird, wie diese Schutzziele zu erreichen sind. Mögliche Gefährdungen un ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 12493
In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht und Rettungsplan" ist unter Punkt 9 erläutert, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich sein kann: "- bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung) - bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 8137
Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind im Flucht- und Rettungsplan zu verwenden. Siehe hierzu die Ausführungen unter dem Punkt 6 Absatz 1. Dort heißt es: "Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28939
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 1 ArbStättV). Die ArbStättV definiert unter § 2 den Begriff der Arbeitsstätte: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen, sofern si ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12378