Ergebnisse 1 bis 17 von 17 Treffern
zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
" konkretisiert. Nach der ASR A1.3 (Kap. 6) müssen die Flucht- und Rettungspläne u. a. graphische Darstellungen enthalten über- den Gebäudegrundriss oder Teile davon- den Verlauf der Flucht- und Rettungswege- die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen- die Lage der Brandschutzeinrichtungen- die Lage der Sammelstellen - den Standort des Betrachters (...)Daraus lässt sich folgern, dass eine Sammelstelle ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
In der Neufassung der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden statt der bislang gebräuchlichen Begriffe erster und zweiter Fluchtweg die BezeichnungenHauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.Nebenfluchtwege (bisher ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten.Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein.Hinweis:Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
des Betriebes ein sicheres Verlassen ohne fremde Hilfe ermöglicht."Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht sind die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge u.a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu entnehmen. Abschnitt 6 der ASR A2.3 schreibt die Einrichtung eines Nebenfluchtweges unter folgenden Bedingungen vor:"(1) Ein Nebenfluchtweg ist erforderlich ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
und schnell gerettet werden können.Nach Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV müssen sich Fluchtwege und Notausgänge unter anderem in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten. Zudem müssen sie auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 21866
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Ziffer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung ist die Anzahl, Anordnung und Abmessung von Fluchtwegen - in einer Gefährdungsbeurteilung - nach der Nutzung, der Einrichtung ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten.Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein.Hinweis:Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 2.3, dass sich Fluchtwege und Notausgänge in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten müssen.Die geforderten Mindestabmessungen sind in der ASR A2.3 (Abschnitt 5 "Hauptfluchtwege") genannt.Der ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 1707
der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 2.3 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364
der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV ist u. a. noch nachzulesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
konkretisiert:In Abschnitt 5 Abs. 10 und Abs. 11 der ASR A2.3 heißt es:"(10) Die lichte Mindestbreiten des Hauptfluchtweges nach Tabelle 1, Spalte C, Nummern 1 bis 7 darf durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z.B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die Maße nach Spalte B nicht unterschreiten.""(11) Für Hauptfluchtwege, die ausschließlich zur Flucht ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 43656
wird."Weiterhin lässt Absatz 10 zu, dass die lichte Mindestbreite des Hauptfluchtweges nach Tabelle 1, Spalte C, Nummern 1 bis 7 durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die Maße nach Spalte B nicht unterschreiten darf.Somit sieht die ASR A2.3 lediglich eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure an Türen ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
Folgendes nachzulesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,c) in angemessener Form und dauerhaft ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
von Notausgängen müssen sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV lässt sich u. a. Folgendes nachlesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssen a) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
sich unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
, während Personen aus den oberen Stockwerken gerade erst mit der Flucht begonnen haben. Um bei einer lichten Mindestbreite des Hauptfluchtweges von 1,20 m zu bleiben, bedeutet dies nach Tabelle 2, dass bei einem Büro- oder Verwaltungsgebäude, unabhängig von der Geschosszahl, bis zu 40 Personen je Ebene (= Geschoss) eingeplant werden können, wenn diese überwiegend homogen verteilt sind. Rechnerisch macht ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 43867