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Es ist durchaus weit verbreitet, dass Türen von außen nicht geöffnet werden können (z. B. bei Einsatz von Knäufen, Panikschlössern o. ä.).In den Arbeitsschutzvorschriften (hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und der entsprechenden technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)) finden sich keine konkreten Anforderungen bezüglich des Öffnens von außen. Sollte im Rahmen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 18731
werden oder zum Stillstand kommen können,b) mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,c) auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall nicht automatisch öffnen.Weitere Anforderungen an kraftbetätigte Tore im Verlauf von Flucht- und Rettungswege finden sich in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Diese Technische Regel für Arbeitsstätten konkretisiert die Anforderungen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 16513
Die Gestaltung von Steiggängen, wie den von Ihnen beschriebenen Notausgängen, ist ausführlich im Abschnitt 4.6 "Steigeisengänge und Steigleitern" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" erläutert.Sie beschreiben, dass es sich bei Ihren Steiggängen um "Notausstiege" handelt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Steiggänge auch für die Rettung von Personen begangen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" Folgendes ausgeführt:"(6) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Schiebeva ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
Türen von Notausgängen (in Arbeitsstätten) müssen sich nach außen öffnen lassen (Nr. 2.3 Abs. 2 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Nach Abschnitt 3 Nr. 3.6 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 ist ein Notausgang ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.Manuell betätigte Türen von Notausgängen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
Ja, auch für den Sanitärbereich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Vorgaben der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 2 Absatz 1 ist nachzulesen, dass diese ASR für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden.Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 konkretisiert dies in Abschnitt 7 Absatz 1. wie folgt:"Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind. Leicht zu öffnen ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 3302
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge wird unter Abschnitt 5 Abs. 3 zu den Hauptfluchtwegen Folgendes ausgeführt:"(1) Hauptfluchtwege müssen in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der anwesenden Personen eingerichtet werden. Hauptfluchtwege ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 10090
müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In den Begriffsbestimmungen des Abschnitts 3 ist u. a. Folgendes ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Die speziellen an Lackierräume zu stellenden technischen und baulichen Anforderungen ergeben sich u.a. aus der DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 43797
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.Zu der Prüfung von Türen und Toren ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
und zu unterlegen, z. B. mit Hartfaserplattenstreifen oder ähnlichem. Einfaches Aufschrauben auf den Teppichboden ist nicht ausreichend, da die Schiene dabei ungleichmäßig und wellig in den Teppich gedrückt wird. Selbstverständlich beziehen sich auch die Landesbauordnungen und andere Vorschriften auf die Dichtheit der Türen. Da diese jedoch in der Regel keine konkreten Angaben machen, sondern nur allgemeingültige ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 43920
".Unter dem Abschnitt 3 finden sich dort u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"3.1 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
Hierzu ist in Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" Absatz 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"(11) Automatische Schiebetüren dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Break-Out) verfügen und sie den „Technischen Baubestimmungen ...
Stand: 15.11.2022
Dialog: 43734
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist unter Abschnitt 7 Abs. 3 folgende Regelung getroffen:"Bei elektrischen Verriegelungseinrichtungen von Türen und Toren muss die Verriegelung mit einem Notfalltaster sicher freigegeben werden können. Bei Stromausfall müssen diese Verriegelungseinrichtungen selbsttätig freigegeben werden. Die Verriegelungseinrichtungen müssen den "Technischen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14328
Nein!Begründung:In § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist bereits die Forderung erhoben, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen.In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), speziell in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", Punkt 4 "Allgemeine Anforderungen" heißt es:"[…](3) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ...
Stand: 06.06.2024
Dialog: 19574
bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter dem Punkt 7 u. a. ausgeführt:"7 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen (1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 28704
der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter dem Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" u. a. Folgendes nachzulesen:"(5) Ein Notausstieg kann z. B. ausgebildet sein als Fenster in Wandöffnungen oder Luke oder Klappe in Boden- oder Deckenöffnungen.(6 ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" steht unter Abschnitt 3 Nr. 3.10, dass "ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht aus einem Raum ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 19.03.2025
Dialog: 42782