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Arbeitsräume können z. B. Registraturen oder Bibliotheken sein."Fazit:Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber auch die Thematik der Pausenräume zu betrachten und die entsprechenden Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Da in Ihrem Fall die Beschäftigten nur maximal 6 Stunden am Tag beschäftigt ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Die Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche finden sich unter dem Punkt 4. Bezogen auf Ihre Frage sind insbesondere folgende Absätze in Punkt 4.1 relevant:"(9) In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern die Zeit für die gesetzlich geforderte Pause einräumen (§ 4 Arbeitszeitgesetz). An diese Pausenzeit sind die nachfolgend genannten Kriterien zu knüpfen.Eine Ruhepause wird durch folgende Begriffsmerkmale geprägt:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft- im voraus feststehende Arbeitsunterbrechung- vorgeschriebene Dauer ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
Informationen zum Thema Pausenraum: • Für die Pause muss ein separater Raum zur Verfügung stehen. • Der Pausenraum sollte leicht erreichbar sein. • Der Pausenraum ist mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten. • Weder am Arbeitsplatz noch im Pausenraum darf geraucht werden. • Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich hinlegen und ausruhen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Dort werden Anforderungen an die Ausstattung von Pausenräumen unter Punkt 4.1. In Absatz 12 wird hierzu ausgeführt:"Der Umfang der Ausstattung von Pausenräumen und Pausenbereichen richtet sich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Benutzer. Für diese sind Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Tische vorzusehen. Das Inventar muss leicht ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
des Arbeitsschutzausschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte) heranzutragen und anzuregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss mit dem Ziel zu erörtern, eine akzeptable Lösung zu finden. Hinweis:Nach der Nummer 3.4 Absatz 2 Beleuchtung und Sichtverbindung des Anhangs der ArbStättV müssen Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
ein separater Raum zur Verfügung stehen muss, in dem sie ihre Pausen ungestört verbringen können. Es muss sich also um einen Raum handeln, den die Kinder oder die Eltern (erfüllen hier den Kundenbegriff) während der Pausen betriebsbedingt nicht betreten.Ob sich dieses für den in der Frage genannten Küchen- bzw. Essraum realisieren lässt, können wir von hier aus abschließend nicht beurteilen. Wird der Raum ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
eines Pausenraums wird unter Punkt 4.1 Absatz 9 ausgeführt:"In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt si ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
die Gestaltung des Pausenraumes zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierzu gehört auch die Gestaltung der Eingangstür. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. Die von Ihnen beschriebene Eingangstür in das Labor wäre nur zulässig, wenn während der Pausen keine arbeitsbedingten Störungen stattfinden ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
genutzten Gerätschaften - eine zusätzliche Desinfektion nicht notwendig sein. Art und Umfang der Reinigung sollte seitens des Arbeitgebers in Abstimmung mit der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt werden. ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 15157
. B. durch mobile Trennwände, Möbel oder geeignete Pflanzen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Situation der Pausenbereiche eigenverantwortlich zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. Wenn die genannten Anforderungen eingehalten ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften a ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
, dass aus gesundheitlichen Gründen die Bereitstellung von leicht erreichbaren Pausenräumen bei jeder Anzahl von Beschäftigten erforderlich ist. Dabei muss es sich um allseits umschlossene Räume handeln, in denen Gefahrstoffe weder aufbewahrt noch angewendet werden dürfen. Unter Punkt 5.1 Absatz 2 fordert die TRGS 530, dass in den Arbeitsräumen der Friseurbetriebe aus hygienischen Gründen weder gegessen, getrunken noch ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern sie zur ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213