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Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Die Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sind für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A 4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“). Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m² betragen. Die lichte Höhe von Pausenräumen muss den Anforderungen der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch:1.Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,2.Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie3.Einrichtungen ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.(3) Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A 4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". In Bezug auf die erforderliche Größe ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
)als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.(3) Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".In der ASR A4.2 werden unter dem Punkt 4.1 die Allgemeinen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Anhang unter Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
Betriebskantinen, die als Pausenräume für Beschäftigte genutzt werden, müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Pausenräumen genügen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Nummer 4.2 gefordert, dass Pausenräume leicht erreichbar und in ausreichender Größe bereitstehen sollen. Sie sind entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit Tischen und Sitzgelegheiten ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume.In der ASR A4.2 werden unter dem Punkt 4.1 die Allgemeinen Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche festgelegt. Unter dem Punkt 4.2 finden Sie zusätzliche Anforderungen an Pausenräume ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c)als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.(3) Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
heißt es unter Punkt 4.1 Absatz 13:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden." ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Unter dem Punkt 4.1 Absatz 3 ist u. a. folgendes nachzulesen:"Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
der Grundfläche eine ausreichende lichte Raumhöhe, Beleuchtung, Tageslicht, Raumtemperatur, Belüftung u.s.w.. Anforderungen an einen Pausenraum sind unter Nummer 4.2 des Anhangs ArbStättV i.V.m der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" beschrieben. Dies erfüllt der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich durch die Bereitstellung eines geeigneten Pausenraumes auf dem Betriebshof. Grundsätzlich ist es zulässig ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Unter dem Punkt 4.1 (3) wird geregelt, dass "unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.(3) Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Unter Punkt 4.1 Absatz 3 der ASR A4.2 ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
sind."In der Anlage 1 ist auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aufgelistet. Gemäß § 3a Abs.1 Satz 2 ArbStättV gilt: "Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 43255