Ergebnisse 1 bis 20 von 24 Treffern
auch die Frage klären, ob aufgrund des Tragens von Schutzkleidung und/oder der möglichen Gefährdung bei der Tätigkeit ein separater Umkleideraum notwendig ist. ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach Ziffer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV gilt folgendes: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28721
Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet sich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 Absatz 3. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 14427
Ja, die Spinde bzw. die Schränke sind innerhalb des Umkleideraumes ausfzustellen. Ein Aufstellen auf dem Flur ist nicht zulässig. Siehe hierzu die Nummer 4.1 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier heißt es:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes zu Umkleideräumen nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 20786
Gemäß der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Umkleideräume dann bereitzustellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in anderen Räumen umzukleiden. Sofern Umkleideräume nicht vorhanden sind, muss jedem Beschäftigten mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
vorzusehen bzw. bereitzustellen, wenn es die Art der Tätigkeit erfordert (Tragen von besonderer Arbeitskleidung) und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in anderen Räumen umzukleiden. Ebenso müssen Waschräume nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der ArbStättV vorgehalten werden, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs zur ArbstättV ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
In einer Arztpraxis für Allgemeinmedizin besteht eine Infektionsgefährdung der Beschäftigten im Sinne einer ungezielten Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen (siehe Biostoffverordnung - BiostoffV -).Kittel, die Ärztinnen bzw. Ärzte, das Assistenz- und das Reinigungspersonal in Arztpraxen tragen, dienen dem Schutz ihrer Kleidung gegen die Verschmutzung mit Krankheitskeimen (z. B ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 1412
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.1 Absatz 3 folgendes: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
durchnässter Schutz- und Arbeitskleidung bis zur Wiederbenutzung. - Einrichtungen zum Reinigen von verschmutztem Schuhwerk (z.B. Fußmatten, Rost) und abwaschbarer Schutzkleidung (z.B. Waschanlagen für Stiefel und Schutzkleidung)....."Fazit: Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. In dieser hat er auch die Umkleide- und Waschräume zu betrachten. Unter Einbeziehung der TRBA 220 ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 21512
(erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen.(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
Die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 43984
und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen.(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
und warmes Wasser und Ablagemöglichkeiten für Schutzkleidung vorhanden sein.Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist zu überprüfen, ob aus hygienischen Gründen (ggf. auch aus Rechtsbereichen außerhalb des Arbeitsschutzes) die weitergehendere Forderung umgesetzt werden muss, oder ob alternative Lösungen, die die gleiche Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7882
Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
". In der ASR A4.1 Punkt 6.2 (1) ist folgendes nachzulesen. "Waschräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze befinden. Der Weg von den Arbeitsplätzen in Gebäuden zu den Waschräumen darf 300 m nicht überschreiten und soll nicht durchs Freie führen. Waschräume dürfen auch in einer anderen Etage eingerichtet sein." Handelt es sich um Umkleideräume kommt Punkt 7.2 (5) zum tragen. "Umkleideräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
TätigkeitenKategorie C bei sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe, bei Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen, beim Tragen von körpergroßflächiger persönlicher Schutzausrüstung, bei Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte) oder bei Nässe sowie bei schwerer körperlicher Arbeit."Wenn die Tätigkeit in die Kategorie B oder C fällt ...
Stand: 08.09.2023
Dialog: 24700