Ergebnisse 1 bis 16 von 16 Treffern
steht.Hinweis:Unsere Antwort wurde aus Sicht des Arbeitsschutzes beantwortet. Zu rechtlichen Fragen (wie z. B. Haftung) bieten wir keine Beratung an. Entsprechende Anfragen sollten direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, etc.) gerichtet werden. ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525
Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV ist zu Umkleideräumen folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getren ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
mit Punkt 6.2 Tabelle 5.1 Duschen zur Verfügung zu stellen.Wir können von hier aus nicht bewerten, ob gesundheitliche Gründe vorliegen oder ob die Art der Tätigkeit (z.B. stark schmutzend) die Nutzung von Duschen notwendig macht. Wenn keine solche Tätigkeiten vorliegen, ist der Einbau von Duschen gesetzlich nicht vorgeschrieben. ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenv ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
für Beschäftigte, die an Hitzearbeitsplätzen beschäftigt sind, müssen an die Arbeitsräume angrenzen, soweit nicht auf andere Weise (z. B. beheizte Verkehrswege) sichergestellt ist, dass die Beschäftigten keiner Erkältungsgefahr ausgesetzt sind. Die Entfernung zwischen einem Umkleideraum und den Hitzearbeitsplätzen soll nach Möglichkeit 100 m nicht überschreiten. Der Umkleideraum darf dabei ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
"Sanitärräume". Nach Punkt 6.3 der ASR A4.1 müssen in Waschräumen die Mindestmaße der Abbildung 5 eingehalten werden. In dieser Abbildung ist für einen Waschplatz eine Bewegungsfläche von mind. 600 mm x 800 mm vorgegeben. Wie sich aus dem ersten Absatz der o. a. Ziffer ergibt, müssen Bewegungsflächen vor Wasch- und Duschplätzen zur Verfügung stehen. Obwohl es für Duschen keine explizite Aussage hinsichtlich ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.1 Absatz 3 folgendes: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es i ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter § 4 Abs. 2 nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zur sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen."Zur Häufigkeit oder Art der Reinigung werden im § 4 Abs. 2 ArbStättV keine näheren Angaben ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 4438
nach Arbeitsstättenverordnung erforderlich sind und somit auch verschließbare Einrichtungen und ob konkrete Anweisungen zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen bestanden. Zu zivil- und haftungsrechtlichen Fragen wird in arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften keine Aussage getroffen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir hier keine weitergehenden Auskünfte geben können und dürfen. Eine entsprechende Anfrage sollte ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 11601
Sanitärräume Nr. 6 Waschplätze, aber keine Duschen vor.Der Begriff „mäßig schmutzende Tätigkeiten“ (Kategorie A) ist weder in der ASR A4.1 noch in sonstigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften definiert. Lediglich die Kategorie C ist ausführlicher beschrieben. Das heißt, der Arbeitgeber muss in der Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob es nach Art der Tätigkeit oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
) Werden von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle mehr als zehn Beschäftigte länger als zwei zusammenhängende Wochen gleichzeitig beschäftigt, sind Toilettenräume bereit zu stellen. Abweichend von Punkt 5 können auf Baustellen mit bis zu zehn Beschäftigten mobile anschlussfreie Toilettenkabinen, vorzugsweise mit integrierter Handwaschgelegenheit, bereitgestellt werden. Hat die mobile, anschlussfreie Toilettenkabine keine ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
, hautschonende Waschmittel, geeignete Hautschutz- und -pflegemittel und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen sind (Punkt 4.1 TRBA 250). Den v. g. Regelungen ist zu entnehmen, dass für den Bereich der Pathologie zwar Waschräume, aber keine Duschen zwingend gefordert werden. Inwieweit es angebracht ist, den Beschäftigten in der Pathologie gleichwohl Duschen zur Verfügung zu stellen, ist im Rahmen ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5294
Aus dem Arbeitsstättenrecht ergibt sich keine konkrete Forderung nach abschließbaren Umkleideräumen.Anforderungen an Umkleideräume ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung sind geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 20786
, die an Hitzearbeitsplätzen beschäftigt sind, müssen an die Arbeitsräume angrenzen, soweit nicht auf andere Weise (z. B. beheizte Verkehrswege) sichergestellt ist, dass die Beschäftigten keiner Erkältungsgefahr ausgesetzt sind. Die Entfernung zwischen einem Umkleideraum und den Hitzearbeitsplätzen soll nach Möglichkeit 100 m nicht überschreiten. Der Umkleideraum darf dabei nicht weiter als eine Etage entfernt sein." ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
die Art der Tätigkeit (z. B, stark schmutzend) die Nutzung von Duschen notwendig macht. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Wenn keine solche Tätigkeiten vorliegen, ist der Einbau von Duschen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Hinweis ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596