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In einer Arztpraxis für Allgemeinmedizin besteht eine Infektionsgefährdung der Beschäftigten im Sinne einer ungezielten Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen (siehe Biostoffverordnung - BiostoffV -).Kittel, die Ärztinnen bzw. Ärzte, das Assistenz- und das Reinigungspersonal in Arztpraxen tragen, dienen dem Schutz ihrer Kleidung gegen die Verschmutzung mit Krankheitskeimen (z. B. in Körpersekre ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 1412
Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absa ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
Eine Einordnung oder die Nennung von konkreten Beispielen ist uns leider nicht möglich, da sowohl in der ASR A4.1 - Sanitärräume als auch in sonstigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht weiter definiert wird, was unter mäßig schmutzenden, stark schmutzenden oder sehr stark schmutzenden Tätigkeiten gemeint ist. Somit ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären, welcher Kategorie ein ...
Stand: 14.05.2023
Dialog: 42718
Bei Briefzustellern handelt es sich um Beschäftigte, die unter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fallen (§ 1 Absatz 1 ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist auf Grund des § 18 Arbeitsschutzgesetz erlassen worden.Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV. Hiernach sind Waschräume vorzusehen ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung Nr. 4.1 Sanitärräume heißt es im Absatz 2:„Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. …. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
Nach der Nummer 4.1 Abs. 2 c) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Ob dies der Fall ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) festzulegen. Hierbei hat ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 24700
vorzusehen bzw. bereitzustellen, wenn es die Art der Tätigkeit erfordert (Tragen von besonderer Arbeitskleidung) und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in anderen Räumen umzukleiden. Ebenso müssen Waschräume nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der ArbStättV vorgehalten werden, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs zur ArbstättV ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV müssen Waschräume vorgehalten werden, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.Unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs zur ArbstättV finden sich noch folgende weitere Anforderungen an Waschräume aufgeführt, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gewährleistet ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
Die Bereitstellung von Duschen ist unabhängig von der Wahl der Verkehrsmittel zur Arbeitsstelle und richtet sich hauptsächlich nach der Art der Tätigkeit und der Gefährdung im Betrieb.Unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes zu Waschräumen nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist hier noch folgendes nachzulesen: "Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596
Die Regelungen zu Waschräumen in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525
Wenn in einem Unternehmen auf Grund der ausführenden Tätigkeiten Waschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind, müssen diese auch bereitgestellt werden.Die in der ASR A 4.1 genannte Abhängigkeit von Handwaschbecken bezüglich der Anzahl der Beschäftigten in den Tabellen 4, 5.1 und 5.2 bezieht sich auf eine gleichzeitig niedrige oder gleichzeitig hohe Nutzung der Waschplätze. ...
Stand: 05.09.2018
Dialog: 42432
Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. (2) Das Erfordernis besonderer Arbeitskleidung im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 3 ArbStättV ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
Die Regelungen für Waschräume finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
Anforderungen an Waschräume finden sich unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es: "(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. (2) Das Erfordernis besonderer Arbeitskleidung im Sinne des Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1 ArbStättV ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich sein oder auch auf Weisung des Arbeitgebers, z. B. zur einheitlichen ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
Nein, dies ist grundsätzlich nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist hier noch folgendes nachzulesen: "Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7487
Gemäß Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Die Pathologie zählt zu Tätigkeiten, bei denen ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen stattfindet. Die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5294
Nein, die Einbeziehung von Waschbecken in WC-Vorräumen ist nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620