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der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 7.3 heißt es hier: "Nutzen mehrere Beschäftigte die Umkleideräume gleichzeitig, muss für jeden Beschäftigten eine Bewegungsfläche von 0,5 m2 im Raum vorhanden sein. Zusätzlich sind Verkehrswege zu berücksichtigen (weitere Informationen siehe ASR A1.8 „Verkehrswege“)." Zu Frage Nr.3 Die Breite ...
Stand: 05.12.2016
Dialog: 27279
Sanitärräume Nr. 6 Waschplätze, aber keine Duschen vor.Der Begriff „mäßig schmutzende Tätigkeiten“ (Kategorie A) ist weder in der ASR A4.1 noch in sonstigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften definiert. Lediglich die Kategorie C ist ausführlicher beschrieben. Das heißt, der Arbeitgeber muss in der Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob es nach Art der Tätigkeit oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
er auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen. Die ASR konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. In der ASR A4.1 "Sanitärräume" wird unter Nr. 6.1 Abs.1 ausgeführt:"Waschräume sind nach Art der Tätigkeit oder gesundheitlichen Gründen gemäß Kategorie A, B oder C vorzusehen:Kategorie A bei mäßig schmutzenden TätigkeitenKategorie B bei stark schmutzenden ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 24700
dies erfordern."Konkretisiert werden die Anforderungen an Umkleideräume unter Nr. 7 der ASR A4.1. Der in der Fragestellung in Bezug genommene Satz aus Nr. 7.2 Abs. 3 der ASR A4.1 lautet:"Eine Unzumutbarkeit im Sinne von § 6 Absatz 2 Satz 3 ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt, gleichzeitig von weiteren Personen anderweitig genutzt ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 20786
Anforderungen an Umkleideräume finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (Nummer 4.1 des Anhangs) sowie in der zugehörigen ASR A4.1 "Sanitärräume" unter Punkt 7 "Umkleideräume". ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 27295
gemacht. Unabhängig von der Art des Betriebes hat die Reinigung so zu erfolgen, dass sie den hygienischen Erfordernissen entspricht. Die Häufigkeit muss nach der Anzahl der Personen, der Nutzungsfrequenz und dem Verschmutzungsgrad derselben bestimmt werden.In der ASR A4.1 Sanitärräume wird in Kapitel 5.1 Nr. 3 ausgeführt:"Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigkeit von der Häufigkeit ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 4438
Eine Einordnung oder die Nennung von konkreten Beispielen ist uns leider nicht möglich, da sowohl in der ASR A4.1 - Sanitärräume als auch in sonstigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht weiter definiert wird, was unter mäßig schmutzenden, stark schmutzenden oder sehr stark schmutzenden Tätigkeiten gemeint ist. Somit ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären, welcher Kategorie ...
Stand: 14.05.2023
Dialog: 42718
von maximal 10 m auf gleicher Etage gegeben. Die Lufttemperatur dieses Weges muss mindestens der des Umkleideraumes entsprechen (weitere Informationen siehe ASR A3.5 „Raumtemperatur“)."Auf die Ausstattung eines Umkleideraums wird unter Punkt 7.4 näher eingegangen. Waschplätze werden dort nicht genannt.Auf die Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe (bis 5 Beschäftigte) der ASR A4.1 Kap. 4 Nr. 7 weisen ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
Gemäß Punkt 6.2 Abs. 2 "Bereitstellung" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" müssen die Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl von Wasch- UND Duschplätzen ausgestattet sein. Die Anzahl ergibt sich je nach Tätigkeitskategorie aus den Tabellen 4, 5.1 oder 5.2.Die Formulierung dieses Absatzes gibt eindeutig zu erkennen, dass es sich bei den angegebenen Zahlen nicht um ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42575
in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume". In den Begriffsbestimmungen ist u. a. folgendes nachzulesen:"3.9 Waschräume sind Räume mit Einrichtungen (z. B. Waschplätze, Duschen), die es den Beschäftigten ermöglichen, sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen.3.10 Waschplätze in Waschräumen sind Zapfstellen an Einzelwaschtischen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen...."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 4 Absatz 6 ist dort folgendes nachzulesen:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
Die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist u.a. nachzulesen, dass Waschräume in der Nähe des Arbeitsplatzes und sichtgeschützt einzurichten sind. Zur Konkretisierung der ArbStättV gibt es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
Nach Punkt 4.1 (2) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können. Weitere konkretere Anforderungen werden hier jedoch nicht genannt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
kann." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 Sanitärräume. Allgemeine Forderungen an Sanitärräume finden sich unter dem Punkt 4. Die speziellen Anforderungen an Umkleideräume finden sich unter dem Punkt 7. Unter Punkt 7.3 führt die ASR A4.1 aus, dass wenn mehrere Beschäftigte die Umkleideräume gleichzeitig nutzen, muss ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42663
zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Nach dem Punkt 6.1 Absatz 6 sollen in Waschräumen mit mehreren Duschen die Duschen mit Sichtschutz solchen einer halboffenen bzw. offenen Ausführung des Duschbereiches vorgezogen werden. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann.Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn die Umstände dies erfordern."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
befinden.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Für Toilettenräume gilt nach Punkt 5.2 Absatz 1 Folgendes:"Die Toilettenräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume befinden. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100 m nicht überschreiten ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann. Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn die Umstände dies erfordern." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 14427
Die Regelungen zu Waschräumen in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525