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sich unter dem Punkt 6.In der Kommentierung zum Arbeitsstättenrecht wird ebenfalls ausgeführt, dass besondere Waschräume zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn es die Art der Tätigkeit (z. B. schmutzende Arbeit, Hitzearbeit, Arbeit in Nässe) oder gesundheitliche Gründe (z. B. Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen) erfordert. Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass ein Waschraum stets ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
Eine Einordnung oder die Nennung von konkreten Beispielen ist uns leider nicht möglich, da sowohl in der ASR A4.1 - Sanitärräume als auch in sonstigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht weiter definiert wird, was unter mäßig schmutzenden, stark schmutzenden oder sehr stark schmutzenden Tätigkeiten gemeint ist. Somit ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären, welcher Kategorie ein ...
Stand: 14.05.2023
Dialog: 42718
vorzusehen bzw. bereitzustellen, wenn es die Art der Tätigkeit erfordert (Tragen von besonderer Arbeitskleidung) und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in anderen Räumen umzukleiden. Ebenso müssen Waschräume nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der ArbStättV vorgehalten werden, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs zur ArbstättV ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 6073
Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV ist zu Umkleideräumen folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. (2) Das Erfordernis besonderer Arbeitskleidung im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 3 ArbStättV ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. (2) Das Erfordernis besonderer Arbeitskleidung im Sinne des Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1 ArbStättV ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich sein oder auch auf Weisung des Arbeitgebers, z. B. zur einheitlichen ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
Nein, die Einbeziehung von Waschbecken in WC-Vorräumen ist nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. (2) Das Erfordernis besonderer Arbeitskleidung im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 3 ArbStättV ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
Nach der Nummer 4.1 Abs. 2 c) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Ob dies der Fall ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) festzulegen. Hierbei hat ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 24700
Anforderungen an Waschräume finden sich unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es: "(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
Nein, dies ist grundsätzlich nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter § 4 Abs. 2 nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zur sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen."Zur Häufigkeit oder Art der Reinigung werden im § 4 Abs. 2 ArbStättV keine näheren Angaben ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 4438
Die Bereitstellung von Duschen ist unabhängig von der Wahl der Verkehrsmittel zur Arbeitsstelle und richtet sich hauptsächlich nach der Art der Tätigkeit und der Gefährdung im Betrieb.Unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes zu Waschräumen nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung Nr. 4.1 Sanitärräume heißt es im Absatz 2:„Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. …. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes zu Umkleideräumen nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 20786
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV müssen Waschräume vorgehalten werden, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.Unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs zur ArbstättV finden sich noch folgende weitere Anforderungen an Waschräume aufgeführt, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gewährleistet ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist hier noch folgendes nachzulesen: "Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596
Die Regelungen zu Waschräumen in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525
Ja, die Spinde bzw. die Schränke sind innerhalb des Umkleideraumes ausfzustellen. Ein Aufstellen auf dem Flur ist nicht zulässig. Siehe hierzu die Nummer 4.1 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier heißt es:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
Die Regelungen für Waschräume finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781