Ergebnisse 1 bis 20 von 26 Treffern
beträgt und zusätzlich 3. Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn der Abstand zwischen den Handläufen mehr als 4,0 m beträgt. In Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, müssen Treppen mit mehr als 4 Stufen (Steigungen) mindestens einen Handlauf haben ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nach Notwendigkeit Steigleitern in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sein.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege". In dieser ist unter Abschnitt 4.6.2 ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 19774
Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.Hier heißt es:"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen. ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 43996
eine Haltevorrichtung haben,c) nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sind."Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege". In Abschnitt 4.6 finden sich die Anforderungen an Steigeisengänge und Steigleitern.Besonders möchten wir die Absätze 5 und 6 des Abschnitt 4.6.2 hervorheben. Dort lässt sich Folgendes ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42527
eine Haltevorrichtung haben, c) nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sind."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Anforderungen an Steigeisengänge und Steigleitern finden sich in Abschnitt 4.6. In Abschnitt 4.6.2 finden sich die besonderen Regelungen zur Gestaltung ...
Stand: 28.06.2023
Dialog: 43708
, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254
für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.In § 4 ArbStättV wird ausdrücklich gefordert, dass Arbeitsstätten in Stand zu halten sind.Nach Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
Verletzungen der Hand zu vermeiden, muss der Abstand des Handlaufs zu angrenzenden Bauteilen mindestens 5 cm betragen. Bei Handläufen von Treppen zu maschinellen Anlagen muss auch das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigt werden. Der Abstand zu angrenzenden Bauteilen sollte hier mindestens 10 cm betragen." ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
Nein, das ist nicht zulässig.In der ASR A1.8 "Verkehrswege" heißt es in Abschnitt 4.5 "Treppen" Absatz 10:"(10) Treppen müssen: 1. einen Handlauf haben, 2. an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m beträgt und zusätzlich 3. Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn der Abstand zwischen den Handläufen ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922
der Nummer 1.11 heißt es zu Steigleitern und Steigeisengänge:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie a) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben,c) nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 21612
"Sicherung an Absturzkanten" ist unter Absatz 3 und 5 noch Folgendes nachzulesen:"(3) Wenn für die Umwehrung Geländer verwendet werden, müssen diese:- eine geschlossene Füllung aufweisen,- mit senkrechten Stäben versehen sein (Füllstabgeländer) oder- aus Handlauf, Knieleiste und Fußleiste bestehen (Knieleistengeländer).[...](5) Bei Knieleistengeländern darf der Abstand zwischen Fuß- und Knieleiste ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättVmüssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies unter Nummer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.Die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist bei Verkehrs- und Fluchtwegen besonders wichtig. Verkehrs- und Fluchtwege ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
. Punkt 6.2 (3) dürfen Haupt- und Nebenfluchtwege keine Ausgleichsstufen haben. Geringe Höhenunterschiede sind durch Schrägrampen mi einer maximalen Neigung von 6 % auszugleichen. Bei einer geneigten Rampe muss grundsätzlich mittels Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände entschieden werden, ob die Rampe für die vorgesehenen Transportzwecke geeignet ist.Eine spezielle ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 15196
) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Nach § 3a Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Wesentliche Punkte sind für Verkehrswege, auf die betrieblicher Zugriff besteht ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
angebrachten Stäben ist dem Knieleistengeländer vorzuziehen. Der lichte Abstand zwischen den Füllstäben darf dabei nicht mehr als 18 cm betragen (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)." ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43104
in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden. (4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen. (5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein. (6) Besondere Anforderungen gelten ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
für Treppen ab der dritten Stufe gefordert, jedoch gibt es hier die Erleichterung, dass bei bestehenden Arbeitsstätten Treppen mit mehr als 4 Stufen mindestens einen Handlauf haben müssen, soweit das Bauordnungsrecht der Länder einen Handlauf nicht schon bei geringerer Stufenzahl fordert.In der Landesbauordnung NRW wird in § 34 auf Treppen eingegangen. Hier sind insbesondere der Absatzätze 6 relevant."(6 ...
Stand: 09.12.2024
Dialog: 19450