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zur DGUV Vorschrift 52 ist zu § 9 Absatz 2 noch nachzulesen, dass § 9 Abs. 2 eine Sonderregelung gegenüber § 33 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (BGV A1, bisherige VBG 1) enthält, wonach Bühnen, Laufstege usw. Geländer als Absturzsicherung haben müssen. ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
entsprechen müssen. Konkretisiert wird die Anforderung insbesondere in § 4 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier heißt es: "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
von persönlichen Schutzausrüstungen (Anseilschutz)."Hinweise:Die getroffenen Arbeitschutzmaßnahmen sind in der „Unterlage für spätere Arbeiten“ nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zusammenzustellen. Anforderungen an die Inhalte der Unterlage werden in der RAB 32 beschrieben.Auf die ASR A2.1. - Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1 Abs.4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Unter Punkt 5.1 Abs.2 wird Folgendes ausgeführt: "Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m beträgt und durch die Tiefe ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
ist eine allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regel im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 3a Abs. 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte nach der Arbeitsstättenverordnung, deren Anhang sowie den sicherheitstechnischen Regeln einzurichten und zu betreiben. Weniger weit gehende baurechtliche Anforderungen bleiben unberücksichtigt. ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 1062
Die häufig diskutierte Frage nach Art und Umfang der Einfriedung richtet sich immer nach dem Einzelfall. Die Grundforderung geht auf § 9 DGUV Vorschrift 1"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht."sowie auf die Verkehrssicherungspflicht zurück.Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
Hier ist das staatliche Arbeitsschutzrecht maßgebend.In einem Gebäude, in dem sich Arbeitsplätze befinden, gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazu erlassenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.In Bezug auf Treppengeländer wird in der ASR A1.8 "Verkehrswege" unter Pkt ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42688
und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen, sowie damit verbundenen Maßnahmen des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.5 Abs. 4 und Punkt 2.1 dessen Anhangs. Entsprechend Punkt 4.2 der ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter Nr. 4.1 Abs.4 dieser ASR wird angeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist. Bei Absturzgefahren sind Umwehrungen (Geländer, Brüstungen, feste Abschrankungen) anzubringen. Die Umwehrung muss nach Nr. 5.1 mindestens 1 m hoch sein. Eine Umwehrung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräum ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
des Arbeitsschutzes nicht tolerierbar. Die Anforderungen der ArbStättV gelten sowohl für das Errichten als auch für das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 1 Abs. 1 ArbStättV). Damit enthält die ArbStättV wie das gesamte Arbeitsschutzrecht keine Regelungen zum Bestandsschutz. ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege, die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte in die Gefahrenbereiche gelangen.(3) Die Arbeitsplätze und Verkehrswege nach den Absätzen 1 und 2 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
darstellen. (2) Fenster und Oberlichter müssen so ausgewählt oder ausgerüstet und eingebaut sein, dass sie ohne Gefährdung der Ausführenden und anderer Personen gereinigt werden können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände". Dort ist unter Punkt 4.2 "Dachoberlichter" (2 ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
Nach der Nummer 1.10 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind:"(1) Laderampen entsprechend den Abmessungen der Transportmittel und der Ladung auszulegen. (2) Sie müssen mindestens einen Abgang haben; lange Laderampen müssen, soweit betriebstechnisch möglich, an jedem Endbereich einen Abgang haben. (3) Sie müssen einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1, Absatz 4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Nach Ziffer 5.1 Absatz 2 muss die Umwehrung (Geländer, feste Abschrankung, Brüstung o. ä.) mindestens 1,00 m hoch sein und bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m die Höhe der Umwehrung ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
: "(1) Bodenöffnungen müssen gesichert sein: - durch feste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen oder - durch Abdeckungen. (2) Abdeckungen, z. B. Luken-, Schacht-, Rutschen-, Gruben-, Falltüren, müssen so gestaltet und installiert sein, dass sich hierdurch keine Stolpergefahren ergeben und sie der Nutzungsart entsprechend tragfähig sein. Sie müssen sicher zu handhaben ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
müssen gesichert sein:- durch feste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen oder- durch Abdeckungen.(2) Abdeckungen, z. B. Luken-, Schacht-, Rutschen-, Gruben-, Falltüren, müssen so gestaltet und installiert sein, dass sich hierdurch keine Stolpergefahren ergeben und sie der Nutzungsart entsprechend tragfähig sein. Sie müssen sicher zu handhaben und gegen unbeabsichtigtes Bewegen ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957